“Laufzeit von Fitness Verträgen” – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Jan P. aus Kiel:
Mein Vorsatz für das neue Jahr: Mehr Sport. Deshalb will ich mich jetzt endlich in einem Fitnessstudio anmelden. Aber Freunde haben mir erzählt, dass die Verträge oft jahrelange Laufzeiten haben. Kann ich den Vertrag auch vorzeitig kündigen – etwa wegen eines Umzugs?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Fitnessstudios verwenden oft Verträge mit einer festen Laufzeit von 12 oder sogar 24 Monaten, die sich automatisch verlängern, wenn der Kunde sie nicht fristgerecht vor Vertragsablauf kündigt. Die Gerichte haben gegen Verträge mit einer Laufzeit bis 24 Monate meist nichts einzuwenden. Einen solchen Vertrag können Mitglieder daher nicht regulär während seiner Laufzeit kündigen. Eine Möglichkeit bietet das Gesetz aber doch: Die außerordentliche Kündigung ist immer möglich, wenn dem Kunden ein Festhalten am Vertrag aufgrund besonderer Umstände nicht mehr zuzumuten ist. Es müssen also gute Gründe für eine solche Kündigung vorliegen. Ein berufsbedingter Umzug ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Mai 2016 allerdings kein ausreichender Kündigungsgrund. Denn er wird durch die Lebensumstände des Kunden erforderlich; der Studio-Betreiber kann nichts dafür. Nur im Ausnahmefall lassen die Gerichte Gründe zu, die von der Seite des Kunden kommen: Dies sind in erster Linie eine Erkrankung, die weiteres Training verhindert, und eine Schwangerschaft. Bei einer Erkrankung muss dem Studio ein ärztliches Attest als Nachweis ausreichen.
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