Landgericht untersagt der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH die Beschäftigung des ehemaligen ddp direct – Audioleiters als Hörfunk-PR-Berater (Korrektur)

(ddp direct) Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 19.02.2013 der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH untersagt, Herrn Jens Breuer, zuletzt tätig als ddp direct – Audioleiter, als Geschäftsführer und Hörfunk-PR-Berater zu beschäftigen sowie mit diesem auf dem Gebiet der Hörfunk-PR Werbung zu treiben. Für den Fall des Verstoßes gegen dieses Verbot, das bis zum 31.03.2013 befristet ist, drohte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,–, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten an. Die Ordnungsmittel wären zu vollziehen nicht nur an Herrn Breuer, sondern auch an der zweiten Geschäftsführerin der Neugründung, Frau Christine Heuer. Beide ursprünglich bei ddp direct tätigen Mitarbeiter hatten sich mit einer Hörfunk-Beratung selbstständig gemacht, im Fall von Jens Breuer noch während seiner Zeit als Führungskraft bei ddp direct. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollstreckbar, so dass die Untersagung bereits in Kraft ist.

Landgericht, Urteil vom 19.02.2013, Az. 1 HKO 318/13

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