Da jubelten manche Yachteigner offensichtlich zu früh, als die Regierung Kroatiens am 30.11.2012 im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt des Landes zum 1. Juli 2013 ein Gesetz beschloß, Yachteignern für einen kurzen Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Mai 2013 über eine Fünftelung der Umsatzsteuer und Zölle zu ermöglichen, bislang unversteuerter EU-Boote in Kroatien zu registrieren und damit steuerbegünstigt in den EU-Raum einzuführen.
Richtig ist, dass die Fünftel-Regelung per Gesetz am 30.11.2012 vom Parlament abgesegnet wurde. Völlig offen sind die Ausführungsbestimmungen, an denen laut Auskunft des kroatischen Marineministeriums, mit dem wir in enger Kommunikation stehen, noch gearbeitet wird. Hier müssen mehrere Ministerien gekoppelt werden, da es sich nicht nur um eine Frage der Umsatzsteuer handele. Auch sei das eine nicht ganz einfache Sache, denn bei einem EU-MwSt-Mindestsatz von 15% greift Kroatien im Rahmen des Beitritts in eine einmalige “Trickkiste” und wird dabei von den benachbarten EU-Länder, vor allem Slowenien, mit Argwohn beobachtet.
Fest steht aber jetzt schon, dass dieser verminderte Steuersatz nur für gebrauchte Boote und Yachten gelten wird, die derzeit in Kroatien unter dem sogenannten Zollverschluss (offiziell: “Status der vorübergehenden Einfuhr”) liegen. Die Eigner dieser Yachten haben ja bisher noch keine Umsatzsteuer bezahlt, weshalb ihnen beim EU-Beitritt Kroatiens eine Nachversteuerung droht. Vor allem ist noch nicht ganz klar, welchen Yachten der Status der “vorübergehenden Einfuhr” zuerkannt wird, denn nur diese können das “Sonder-Angebot” in Anspruch nehmen. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, hat der Zoll im November damit begonnen hat, in den Marinas die für den ermäßigten Steuersatz in Frage kommenden Yachten zu erfassen.
Im Klartext zumindest schon heute: Für alle Yachten OHNE ZOLLVERSCHLUSS sind 33% = 25% Umsatzsteuer + 8 % Zoll fällig! Und darunter fallen die meisten nicht versteuerten Boote und Yachten in Kroatien.
Wir informieren, sobald wir weitere Meldungen aus dem Ministerium bekommen.
Aber auch für die Yachteigner, die nicht in den Genuß der Sonderreglung kommen gibt es legale Lösungen: http://www.der-yacht-anwalt.de/service-fuer-yacht-eigner/brennpunkt-kroatien-und-eu/
Die Welt der Hersteller von Booten und Yachten hat genauso wie für ihre Eigner und Betreiber eine ganz eigene Kultur und Regeln.
Durch die Leidenschaft für einen faszinierenden Sport hat Christoph Ph. Schließmann sein Wissen und seine Erfahrungen aus über 20 jähriger Beratung und Begleitung von Produktionsunternehmen auf die Besonderheiten dieser Branche übertragen. Mit seinem Team bietet er einen einzigartigen Service rund um Yachten und Superyachten an der Schnittstelle von Wirtschaft & Recht
Die Beratungskanzlei CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1994 vom Inhaber Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann gegründet. Sie ist vor allem auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Produktionsunternehmen und deren Manager spezialisiert und berät und begleitet an der Schnittstelle von Wirtschaft & Recht.
Neben seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt lehrt und forscht Christoph Schließmann als Honorarprofessor für Unternehmensführung an der Universität Salzburg sowie Innsbruck. Davor war er über 15 Jahre am St. Galler Management Programm tätig. Der profilierte und erfahrene Wirtschaftsberater tritt zudem als Vortragsredner und Publizist von Wirtschaftsbeiträgen und Fachbüchern auf. Allgemeine Kanzleiinformationen unter: http://www.cps-schliessmann.de
Kontakt:
Der-Yacht-Anwalt
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann
Hansaallee 22
60322 Frankfurt am Main
069/663779-0
mail@der-yacht-anwalt.de
http://www.der-yacht-anwalt.de
Pressekontakt:
CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann
Hansaallee 22
60322 Frankfurt am Main
069/663779-0
mail@der-yacht-anwalt.de
http://www.der-yacht-anwalt.de