Düsseldorf, 26.02.2013, Es sollte die Krönung werden und endete schon bei so manchem in einem finanziellen Desaster mit fünfstelligen Kosten. Der Grund: Das unvorgesehene Ende einer zweiwöchigen Kreuzfahrt. Passieren kann das schnell, wenn man eine teure Schiffsfahrt wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder wegen dem Tod naher Angehöriger absagen muss. “Daher ist es empfehlenswert, bei einer sehr kostspieligen Reise auch gleich an Versicherungen zu denken, die das finanzielle Risiko einer plötzlichen Stornierung tragen”, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Bei einem Reiserücktritt fallen je nach Zeitpunkt bis zu 100 Prozent der Kosten an. Dann stellt sich auch die Frage, wie man diese Summe absichert, falls man unvorgesehen die Reise nicht antreten kann oder nach Reiseantritt abbrechen muss. “Im ersten Fall übernimmt die Reiserücktritts-Versicherung die Kosten, wenn man unerwartet von der Reise zurücktreten muss”, informiert Klaus-Dieter Spauszus, “für den zweiten Fall existieren spezielle Reiseabbruch-Versicherungen, die einspringen, wenn der Urlaubstraum zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung platzt.” Dabei richtet sich der Ersatz nach dem Zeitpunkt des Reiseabbruchs. In der Regel erstattet die Reiseabbruch-Versicherung den vollen Preis bei einer vorzeitigen Rückreise in der ersten Woche, danach wird er anteilig gezahlt.
Bei den Reiserücktritts-Versicherungen gibt es Tarifvarianten, die nicht nur bei Verhinderung aufgrund einer schweren Erkrankung oder dem Tod naher Angehöriger leisten, sondern auch, wenn beispielsweise ein plötzlicher Jobwechsel oder eine Impfunverträglichkeit den Reiseantritt verhindern. Die Höhe der Prämien liegt zwischen 80 und 200 Euro und richtet sich nach dem Reisepreis.
Krankheiten im Ausland können teuer werden
Zugegeben: Wer sich eine Reise für über 10.000 Euro leisten kann, wird sicherlich auch Geld für eine ärztliche Behandlung im Ausland erübrigen. Doch diese kann bei einer schweren Erkrankung schnell ebenso teuer werden, wie die Reise selbst. Wer glaubt, er oder sie wäre durch seine gesetzliche Krankenversicherung schon genügend abgesichert, irrt. Denn diese übernehmen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten. Häufig wird aber im Ausland nach anderen und höheren Sätzen abgerechnet. Den Differenzbetrag muss man dann aus der privaten Kasse begleichen. Dabei kann es sich um hohe Summen handeln, wenn z.B. ein Krankenrücktransport nötig ist. Beispielsweise kann ein Ambulanzflug von Mallorca schon mit bis zu 8.000 Euro zu Buche schlagen.
Daher sollte man in diesem Bereich nicht knausern, rät Klaus-Dieter Spauszus: “Die private Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie deckt bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands in der Regel für eine Reisezeit von bis zu sechs Wochen alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab – auch Krankenrücktransporte – und kostet zirka 10-20 Euro Jahresbeitrag für die Familie.”
Außerdem sind eine private Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Schließlich kann auf einer Reise im unbekannten Terrain schnell etwas Unvorgesehenes passieren und eine Verletzung mit einem bleibenden Schaden verursachen. Dann zahlt i.d.R. die Unfallversicherung für denjenigen Schaden, den man infolge eines Unfalls erlitten hat. Ihre Leistungen können von einem Krankenhaustagegeld, einer lebenslangen Unfallrente bis zur Kostenübernahme wegen einer Invalidität reichen. Die private Haftpflichtversicherung kommt dagegen für die Schäden auf, die man unbeabsichtigt anderen zufügt. Diese Versicherung ist meist schon für einen zweistelligen Betrag im Jahr zu haben und schützt vor Ansprüchen von Geschädigten – und zwar auch Zuhause. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Zahlreiche Tarifoptionen
Alle Reiseversicherungen sollten natürlich den für die jeweilige Situation angemessenen Versicherungsschutz zum richtigen Zeitpunkt entfalten. Beispielsweise sollte eine Reisegepäck-Versicherung nicht nur den Verlust der gesamten wertvollen Habe ersetzen, sondern auch Beschädigungen, und dies ohne eine Selbstbeteiligung. Denn die Fluggesellschaften zahlen nur vier Euro pro Kilo verlorengegangenem Reisegepäck. Doch Digitalkameras, Schmuck u.a. ist ein Mehrfaches wert.
Doch Versicherungsverträge sind nicht jedermanns Sache. Daher helfen hier die Versicherungsvermittler weiter. Sie kennen die feinen, aber wichtigen Tarifunterschiede der Verträge und sind auch wichtige Ansprechpartner, wenn es zum Versicherungsfall kommt, damit eben die Krönung nicht in einem Desaster endet.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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