Das Thema des Jahres ist für viele Verbraucher der Widerruf von Darlehensverträgen. Doch wie genau kann man seinen Kredit widerrufen? Gibt es Besonderheiten zu beachten? So funktioniert’s:
Ist die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag falsch, kann ein Verbraucher seinen Vertrag auch noch nach Jahren widerrufen. So ist es möglich, seinen alten Kreditvertrag, beispielsweise für eine Finanzierung eines Hausbaus, mit hohen Zinsverpflichtungen zu widerrufen und mit einem neuen Kredit mit wesentlich niedrigeren Zinssätzen im Anschluss zu finanzieren. “Wegen anhaltenden niedrigen Zinsen kann sich ein Widerruf eines alten Darlehensvertrages mit noch hohen vereinbarten Zinssätzen für Verbraucher richtig lohnen!”, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden.
Es gilt zu beachten, dass ein wirksamer Widerruf zur Folge hat, dass man den noch ausstehenden Restbetrag eines Kredites innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen muss. “Vor Erklärung eines Widerrufes muss also eine Anschlussfinanzierung auf alle Fälle gesichert sein.”, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller. “Man muss bei Beantragung einer Anschlussfinanzierung seine Bank auch nicht über seine Absicht, einen bestehenden Kreditvertrag widerrufen zu wollen, aufklären. So hat man bessere Chancen, eine günstige Anschlussfinanzierung zu erhalten.”, so Cäsar-Preller weiter.
Verbraucher sollten also ihre Chancen nutzen und ihre Kreditverträge überprüfen. Im Zweifelsfall sollten sie sich auch anwaltlichen Rat einholen. “Verbraucher sollten jetzt handeln. Ihre Chancen, viel Geld zu sparen, stehen nämlich gut.”, meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller vertritt bundesweit Verbraucher kompetent auch in allen Fragen zum Kreditwiderruf.
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