“Krank im USA-Urlaub: Was nun?” – ERV Verbraucherinformation

Warum ein privater Versicherungsschutz in den USA und Kanada so wichtig ist

Medizinische Behandlung in den USA

Wer eine größere Reise unternimmt, muss im Vorfeld auf einiges achten. Dazu gehört, sich ausreichend für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls abzusichern. Denn in außereuropäischen Reiseländern, wie zum Beispiel den USA oder Kanada, greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht. Die medizinische Versorgung ist dort jedoch besonders teuer. Wie sich Urlauber im Krankheitsfall vor den hohen Kosten schützen können und warum bei einem Trip in die Vereinigten Staaten oder nach Kanada ein privater Zusatzschutz besonders zu empfehlen ist, erklärt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Ob ein Städtetrip nach New York, mit dem Mietwagen entlang der “Route 66” oder ein verlängertes Wochenende in Las Vegas: Auch 2013 waren die USA wieder mit Abstand das beliebteste Fernreiseziel der Deutschen. Kanada gehörte ebenso mit zu den Favoriten. Aber ein solcher Urlaub kann für Reisende schnell zur finanziellen Herausforderung werden, wenn sie plötzlich erkranken oder verunglücken. “In den meisten Gebieten der USA ist die medizinische Versorgung zwar ausgezeichnet”, weiß Birgit Dreyer. Allerdings können Gesundheitsleistungen dort extrem teuer werden – vor allem bei Krankheiten oder Unfällen mit schwerwiegenden Folgen. “Selbst bei leichteren Blessuren müssen Urlauber mit horrenden Kosten für die medizinische Behandlung rechnen. Sie können acht- bis zehnmal so hoch sein wie in Deutschland”, warnt die ERV Reiseexpertin.

Spitzentarife für Arztbesuche in den USA und Kanada

Tatsächlich sind die Behandlungskosten nirgendwo auf der Welt so hoch wie in den USA und Kanada. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie die ERV Reiseexpertin erklärt: “Zum einen sind hier die Forschungs- und Entwicklungskosten für medizinische Geräte und auch für Arzneien extrem hoch. Der Hintergrund: Bei erfolgloser Behandlung können Patienten nach amerikanischem Recht sehr hohe Entschädigungsleistungen einklagen.” Die Kosten werden deshalb direkt auf das Endprodukt umgelegt. So kann beispielsweise der Preis für Antibiotika bei fünf Dollar pro Tablette liegen. Auch die dort praktizierenden Ärzte müssen sich mit einer entsprechend kostspieligen Berufshaftpflicht gegen das erhöhte Risiko von Patientenklagen absichern. Und schließlich gibt es in diesen Ländern, anders als in der deutschen Gebührenordnung, keine festgeschriebenen Kostensätze. Das bedeutet: Ärzte und Krankenhäuser dürfen Behandlungen individuell berechnen. Bereits einfache Untersuchungen können dabei mit mehreren hundert Euro gehörig an der Reisekasse zehren. So ist es zum Beispiel möglich, dass Ärzte für eine Spritze gegen Hexenschuss Kosten von 500 Dollar in Rechnung stellen. Muss der Reisende aus dringend notwendigen Gründen gar die Notfallambulanz eines Krankenhauses aufsuchen, kann das durchaus mit 1.500 Dollar zu Buche schlagen. Auch Rechnungen von 1.200 Dollar für eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt sind keine Seltenheit. Und: Bei ambulanten Fällen verlangen Ärzte grundsätzlich Vorkasse.

Gesetzlicher Schutz reicht außerhalb Europas nicht aus

“Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland diese Kosten übernimmt, erlebt nach der Heimkehr eine böse Überraschung”, warnt Birgit Dreyer. Denn: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Rechnungen nur einreichen, wenn das Urlaubsland ein Sozialabkommen mit Deutschland unterhält. Dann erstatten die Kassen die in Deutschland üblichen Regelsätze – oft allerdings deutlich zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Urlaubsland aufzufangen! Für Arztrechnungen aus den USA und Kanada hingegen müssen betroffene Urlauber zur Gänze selbst aufkommen: Denn mit beiden Ländern gibt es kein Sozialabkommen! Das bedeutet: Reisende, die ihren Urlaub außerhalb Europas verbringen, sollten sich vorher unbedingt vergewissern, ob sie einen Versicherungsschutz über ihre Krankenkasse haben. Sonst müssen sie im Ernstfall ärztliche Leistungen aus eigener Tasche finanzieren. Übrigens: Ein Krankenrücktransport, der aus den USA oder Kanada bis zu 60.000 Euro kosten kann, wird von der gesetzlichen Krankenkasse unter keinen Umständen übernommen!

Die richtige Krankenversicherung für USA- und Kanada-Reisen

Zu einer sorgfältigen Reisevorbereitung gehört neben Stadtführer und Reiseapotheke auch eine private Reisekrankenversicherung. Sie schließt die Versorgungslücke und bietet Schutz vor teuren Überraschungen. Neben den Ausgaben für einen möglichen Krankenrücktransport übernimmt eine gute Auslandskrankenversicherung auch die Kosten von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen und Operationen, ärztlich verordneten Arzneimitteln, Röntgendiagnostik und schmerzstillenden Zahnbehandlungen. Ebenso wichtig bei Unfällen und Erkrankungen ist eine schnelle und unkomplizierte Hilfe vor Ort: Gute Versicherer stehen Betroffenen deshalb in solchen Fällen mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale mit Rat und Tat zur Seite.

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Kurzfassung:

Medizinische Versorgung in den USA und Kanada

Urlauber müssen mit hohen Kosten für Gesundheitsleistungen rechnen

– Warum ist die medizinische Behandlung in den USA so teuer?
– Gilt in den Vereinigten Staaten oder Kanada der gesetzliche Versicherungsschutz?
– Wie können sich Urlauber für die USA-Reise absichern?

Die USA waren auch 2013 wieder mit Abstand das beliebteste Fernreiseziel der Deutschen. Kanada gehörte ebenso mit zu den Favoriten. Aber ein solcher Urlaub kann für Reisende schnell zur finanziellen Herausforderung werden, wenn sie plötzlich erkranken oder verunglücken. “In den meisten Gebieten der USA ist die medizinische Versorgung zwar ausgezeichnet”, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Doch die Behandlungskosten sind nirgendwo auf der Welt so hoch wie in den USA und Kanada. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie die ERV Reiseexpertin erklärt: “Zum einen sind hier die Forschungs- und Entwicklungskosten für medizinische Geräte und auch für Arzneien extrem hoch. Der Hintergrund: Bei erfolgloser Behandlung können Patienten nach amerikanischem Recht sehr hohe Entschädigungsleistungen einklagen.” Auch die dort praktizierenden Ärzte müssen sich deshalb mit einer entsprechend kostspieligen Berufshaftpflicht absichern. Und schließlich dürfen die dortigen Ärzte und Krankenhäuser Behandlungen individuell berechnen. So ist es zum Beispiel möglich, dass Ärzte für eine Spritze gegen Hexenschuss Kosten von 500 Dollar in Rechnung stellen. Muss der Reisende aus dringend notwendigen Gründen gar die Notfallambulanz eines Krankenhauses aufsuchen, kann das durchaus mit 1.500 Dollar zu Buche schlagen. Und: Bei ambulanten Fällen verlangen Ärzte grundsätzlich Vorkasse. “Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland diese Kosten übernimmt, erlebt nach der Heimkehr eine böse Überraschung”, warnt Birgit Dreyer. Denn: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Rechnungen nur einreichen, wenn das Urlaubsland ein Sozialabkommen mit Deutschland unterhält. Dann erstatten die Kassen die in Deutschland üblichen Regelsätze – oft allerdings deutlich zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Urlaubsland aufzufangen! Für Arztrechnungen aus den USA und Kanada hingegen müssen betroffene Urlauber zur Gänze selbst aufkommen: Denn mit beiden Ländern gibt es kein Sozialabkommen! Eine private Reisekrankenversicherung schließt die Versorgungslücke und bietet Schutz vor teuren Überraschungen. Neben den Ausgaben für einen möglichen Krankenrücktransport übernimmt eine gute Auslandskrankenversicherung auch die Kosten von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen und Operationen, ärztlich verordneten Arzneimitteln, Röntgendiagnostik und schmerzstillenden Zahnbehandlungen. Gute Versicherer stehen Betroffenen außerdem mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale mit Rat und Tat zur Seite.

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