Nach neuestem Urteil des BGH sind die Detektivkosten erstattungsfähig, die sich auf notwendige und zulässige Ermittlungsmethoden beziehen: Kriterien, die bei der Detektei Lentz® gewährleistet sind.
Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ein geschiedener Ehemann im Unterhaltsstreit mit seiner Ex-Frau die durch einen beauftragten Detektiv entstandenen Kosten ihr in Rechnung stellen kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (AZ: XII ZB 107/08) dass, wenn durch den Detektiveinsatz nachgewiesen wird, dass die ehemalige Gattin mit einem anderen Mann zusammenlebte und somit die Notwendigkeit des Detektiveinsatzes gegeben war, diese Kosten erstattungsfähig sind. Allerdings beruhten im zugrunde liegenden Fall die Beweismittel nicht allein auf detektivische Beobachtungen. Ein GPS-Sender wurde eingesetzt, um von der Zielperson ein Bewegungsprofil zu erstellen. Diese Maßnahme wurde als unverhältnismäßig und nicht gerichtsverwertbar angesehen und somit waren diese Detektivkosten nicht erstattungsfähig.
Dieses Urteil des BGH bestätigt die Detektei Lentz® ( http://unterhaltsbetrug.lentz-detektei.de/themen/untreue-erkennen ), die als erfahrene und professionelle Detektei immer wieder herausstellt, wie wichtig es ist, zum einen Untreue zu erkennen und zum anderen diese eben auch gerichtsverwertbar zu beweisen. Laut Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, ist Untreue zu erkennen und gerichtsverwertbar nachzuweisen nicht leicht. Damit nicht nur die Anzeichen der Untreue erkannt werden, sondern auch die gerichtsverwertbaren Beweise dafür erbracht werden, ist eine professionelle Detektivarbeit notwendig. Die Detektei Lentz® sucht grundsätzlich nach unanfechtbaren Beweisen für das Fehlverhalten – auch, um falsche Schlussfolgerungen zu vermeiden. In Einzelfällen konnte die Detektei Lentz® den Verdacht auch widerlegen und der Beziehung wieder auf die Beine helfen. In den meisten Fällen der Detektei Lentz® bewahrheitete sich jedoch der Verdacht. Und dann sind die durch die Detektei Lentz® entstandenen Kosten auch erstattungsfähig, da sie dem Mandanten immer gerichtsverwertbare Beweise erbringt.
U.a. aus diesem Grund verwendet weder die Detektei Lentz® noch die gesamte Lentz Gruppe® im Rahmen ihrer Ermittlungen GPS-Sender. Die Lentz Gruppe® sichert ihre Beweise allein durch Observationen. Des weiteren prüft die Detektei Lentz® sowohl im eigenen Interesse aber insbesondere im Interesse ihrer Mandaten mit ihren hauseigenen Justitiaren, was erlaubt ist, welche Beweise gerichtsverwertbar sind und überprüft darüber hinaus kostenfrei alle Ermittlungsberichte auf juristische Einwandfreiheit ( http://www.lentz-detektei.de/firmenprofil/12_gute_gruende_nicht_irgendwen_sondern_die_detektei_lentz_gruppe_zu_beauftragen ).
Weitere interessante Informationen zu den Arbeitsgebieten der Detektei Lentz®, ihrer Arbeitsweise sowie interessante Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® sind zu finden unter http://www.lentz-detektei.de/start
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.
Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Julia Braun
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
julia.braun@lentz.de
http://lentz-detektei.de/