Korruptionsbekämpfung: Elektronische eProcurement-Lösungen für öffentliche Ausschreibungen ab 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten Pflicht

Korruptionsbekämpfung: Elektronische eProcurement-Lösungen für öffentliche Ausschreibungen ab 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten Pflicht

Digitale Plattformen sollen mehr Transparenz schaffen, müssen jedoch
ordnungsgemäß lizensiert werden

Korruptionsbekämpfung: Elektronische eProcurement-Lösungen für öffentliche Ausschreibungen ab 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten Pflicht

(Bildquelle: Gatewit)

München, 22. Dezember 2016 – Laut offiziellen Angaben kostet die Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge den europäischen Steuerzahler jährlich 120 Milliarden Euro. Auch deshalb legte die EU-Kommission 2014 in drei Richtlinien neue Grundregeln für den offiziellen Ausschreibungsprozess fest. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die verpflichtende Einführung von eProcurement-Systemen in allen Mitgliedsstaaten bis 2018. Sie sollen den Prozess öffentlicher Ausschreibungen optimieren, Bürokratie abbauen und durch Transparenz zur Korruptionsbekämpfung beitragen. Die Vorgaben und Regelungen sind klar formuliert und doch gibt es teilweise Ungereimtheiten in der Umsetzung, zum Beispiel in Portugal. Dort nutzen die Behörden zwar bereits eine entsprechende Software, haben es nun aber seit über einem Jahr versäumt, deren Lizenzen zu erneuern. Das wirft einige Fragen auf.

Warum wird die öffentliche Auftragsvergabe stärker reglementiert?
Staatlich vergebene Aufträge machen mit jährlich 1,9 Billionen Euro rund 14 % des EU-BIPs aus. Bei einem solch enormen Volumen muss sichergestellt werden, dass Ausschreibung und Vergabe der entsprechenden Projekte nach klaren und nachvollziehbaren Regeln ablaufen um Korruption und Nepotismus zu vermeiden.

Wo liegen die Probleme und welche Folgen hat Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge?
Oft verläuft die Vergabe innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht nach einheitlichen Regeln und Prozessen: Es fehlt an Transparenz. Das führt beispielsweise dazu, dass nationale Unternehmen beim Zuschlag oft bevorzugt werden, was dem Prinzip des europäischen Binnenmarktes widerspricht. Nicht konform vergebene Aufträge kosten den Steuerzahler jährlich nicht nur 120 Milliarden Euro, sondern führen oft auch dazu, dass Projekte nicht rechtzeitig fertiggestellt oder sogar komplett eingestellt werden.

Welche Vorschriften gelten künftig bei öffentlichen Ausschreibungen?
In den drei 2014 verabschiedeten Richtlinien hat die EU-Kommission klare Kriterien für eine regelkonforme Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen festgelegt. Einige der wichtigsten Neuerungen:

– Zum ersten Mal wird der Begriff “Interessenskonflikt” klar definiert. So kann Korruption klar benannt und verhindert werden.

– Informationsgleichheit: Unternehmen, welche die Behörden vor der offiziellen Ausschreibung beraten haben, dürfen keinen Informationsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern haben. Die Behörden müssen sicherstellen, dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen.

– Unternehmen, die falsche Angaben machen oder den Entscheidungsprozess unangemessen beeinflussen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

– Transparenz: Öffentlichkeit und die Kommission müssen von den Behörden regelmäßig über die Prozesse und Projekte öffentlich vergebener Aufträge informiert werden. Alle Regelverstöße müssen dokumentiert und öffentlich gemacht werden. Zudem müssen Kopien der abgeschlossenen Verträge aufbewahrt und ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden.

Warum werden eProcurement-Systeme bald Pflicht?
Dass alle EU-Mitgliedsstaaten die Ausschreibungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge ab 2018 komplett über Public eProcurement-Plattformen organisieren müssen hat mehrere Gründe:

– Ausgabensenkung: Behörden, die mit entsprechenden Systeme bereits Erfahrungen gemacht haben, berichten über Einsparungen zwischen 5 und 20 %. Rechnet man das auf den Haushalt um, bedeuten bereits 5 % Einsparung ca. 100 Milliarden Euro mehr für die öffentlichen Kassen.

– Effizienz und Transparenz: Alle Bieter müssen eine standardisierte elektronische Selbstauskunft (European Single Procurement Document) einreichen und der gesamte Vergabeprozess wird nachvollziehbar dokumentiert.

– Modernisierung: eProcurement-Systeme tragen zur Modernisierung der Behörden bei und schaffen neben mehr Wettbewerb auch mehr Gleichheit: Durch eine EU-weit einheitliche Ausschreibungsregelung werden nationale Unternehmen nicht bevorzugt.

– Innovation: Durch das vergrößerte Informationsangebot wird der Einsatz moderner innovativer Technologien bei der Umsetzung der Projekte gefördert. Zudem ist es dadurch möglich, umwelt- und sozialpolitische Aspekte stärker in die Entscheidung über den Zuschlag einfließen zu lassen.

Beispiel Portugal: Eine Regierung verstößt gegen nationales und künftiges EU-Recht
Die portugiesische Regierung nutzt seit geraumer Zeit insgesamt sechs verschiedene Softwarelösungen für Public eProcurement. Dabei sind mit dem Institut für öffentliche Märkte, Immobilien und Bauwesen ( IMPIC) und den nationalen Sicherheitsamt ( GNS) zwei Behörden für Zulassung, Lizensierung und Software-Audits zuständig, doch beide Institutionen haben seit mehr als einem Jahr keine der genutzten Plattformen offiziell akkreditiert und lizensiert. Das verstößt nicht nur gegen geltendes nationales Recht, sondern unterminiert auch sämtliche Bemühungen, die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen transparenter und effizienter zu machen. Die Beweggründe der Regierung sind nicht bekannt, fest steht jedoch: Nur wenn die portugiesischen Behörden die von ihnen genutzten Plattformen ordnungsgemäß lizensieren, können sie die Lösungen legal nutzen und sicherstellen, dass Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrem Land nachhaltig bekämpft werden kann.

Expertenmeinung zum Thema
“Plattformen für Public eProcurement eignen sich ideal, um Probleme wie Intransparenz und Korruption effizient und erfolgreich zu bekämpfen”, so Pedro Vaz Paulo, CEO von Gatewit, einem führenden Entwickler von eProcurement-Plattformen. “Wenn die portugiesische Regierung elektronische Plattformen einführt, diese dann aber nicht regelmäßig lizensiert, ist das in zweierlei Hinsicht problematisch: Erstens können die Behörden die wirtschaftlichen und technologischen Vorteile nicht nutzen und an den Bürger weitergeben. Im schlimmsten Fall findet die Korruption dann einfach “elektronisch” statt. Und zweitens läuft die Regierung durch diesen klaren Gesetzesverstoß Gefahr, Strafverfahren oder -zahlungen zu provozieren, die dann letztendlich auch wieder durch Steuergelder kompensiert werden müssen.”

Gatewit ist ein führender Entwickler von eProcurement-Plattformen und bietet eine Vielzahl an Source-to-Pay-Lösungen. Mit mehr als 25.000 Clients nutzen Kunden weltweit die Plattformen von Gatewit, um Einkaufsprozesse zu optimieren, Kosten zu senken, die Sichtbarkeit zu erhöhen und ihre Ausgaben zu kontrollieren.
Gatewit hat sich auf die Entwicklung von E-Business-Plattformen spezialisiert. Das Unternehmen entwirft, entwickelt und implementiert Software-Anwendungen, die auf komplexe und hochsichere Technologien zurückgreifen. Fachgebiete sind Procurement-Plattformen für öffentliche Behörden und den privaten Sektor, Lösungen für B2B und Corporate Management sowie IT-Infrastruktur und IT Outsourcing Services.
Die Lösungen von Gatewit werden haben sich bereits auf zahlreichen internationalen Märkten durchgesetzt, darunter in Europa (Spanien und Portugal), Südamerika (Brasilien) und in den USA (Silicon Valley). Sämtliche Lösungen von Gatewit werden am Hauptsitz in Lissabon entwickelt sind an speziell an deren Anwender und die Märkte angepasst, in denen diese aktiv sind.

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