Kontrolle von Energie-Lieferanten:

Gütezeichen belegt geeichte Messgeräte

sup.- Waagen und andere Messgeräte spielen im Handel eine große Rolle: Sie sorgen dafür, dass der Kunde für sein Geld die korrekte Menge bekommt. Und wer Zweifel hat, kann die Füllhöhe beim Bierglas oder das Gewicht der gekauften Kartoffeln gegebenenfalls noch einmal selbst überprüfen. Das ist beim Einkauf von Wärme-Energien wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets nicht so einfach möglich. Hier sollten skeptische Verbraucher beim Lieferfahrzeug zumindest auf die Gültigkeit des Eichstempels an den Messeinrichtungen achten. Diese Kontrollfunktion kann aber auch delegiert werden: Führt der Brennstoffhändler das RAL-Gütezeichen Energiehandel, dann ist die Eichgültigkeit der Zähler Teil eines umfangreichen Prüf-Programms. Die Lieferanten müssen z. B. äußerst strenge Anforderungen an Produktgüte, Sicherheitsstandards und Preistransparenz erfüllen, bevor ihnen dieses Qualitätsprädikat verliehen wird ( www.guetezeichen-energiehandel.de ).

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