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Die deutschen Banken leben mit vom Kreditgeschäft – täglich werden eine Vielzahl von Konsumentenkredite abgeschlossen. Mit dem Abschluss eines Konsumentenkredites kann auch der Vertrag zur Restkostenversicherung abgeschlossen werden, die manchmal bei Arbeitslosigkeit, meistens jedoch im Todesfall des Kreditnehmers den noch offenen Saldo begleichen soll. Eine prinzipiell gute Einrichtung. Pauschalaussagen sind nicht möglich, jedoch kann die RSV auch zu einer enormen zusätzlichen und manchmal nicht mal vertretbaren Belastung des Bankkunden führen.
Gute Nachrichten für Kreditnehmer vor 2010
Auch wenn dies keine Rechtsberatung darstellt und erst gar nicht ersetzen soll: Ein Formfehler in der Widerrufsbelehrung einiger Geldinstitute hat dazu geführt, dass nach einem BGH-Urteil vom 18. Januar 2011 ein laufender Kredit widerrufen werden kann. Eine Neuberechnung der Kosten ist die Folge, was zu einer Erstattung teilweise erheblicher Summen führen kann.
Insbesondere bei einer Bank bei Verträgen vor 2002 wird ein solcher Formfehler deutlich. In der Widerrufsbelehrung dort ist nicht vermerkt, dass sich ein Widerruf auch auf den der Zusatzversicherungen bezieht. Damit lässt sich der komplette Vertrag widerrufen, selbst wenn er bereits abbezahlt ist, dass heißt, dass auch im Nachhinein Geld zurück gefordert werden kann, wenn keine Verjährung bereits erfolgt ist. Hätte das Geldinstitut die Versicherungen nicht als Einmalsumme auf den Nettokredit ausgeschlagen, sondern sie als monatlich zu leistende Raten angesehen, sähe die Sache wohl anders aus. So aber haben die Bankkunden im Nachhinein sehr gute Karten. Fragen Sie doch gerne Ihren eigenen Berater danach.
Die Restkostenversicherung – eine mögliche Kostenfalle?
Ein Beispiel: Bei einer Bank mit Verträgen vor 2002 etwa macht die RSV mehr als zehn Prozent des Nettokreditbetrags aus. Dabei wurden die Zinsen werden nicht etwa, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf die Nettosumme berechnet, sondern auf den Gesamtbetrag inklusive Restkostenversicherung und Bearbeitungskosten. Dass heißt, dass Zinsen auch für die Restkostenversicherung und für die Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden. Hinzu kommt, dass die Bank die Kosten für die Restkostenversicherung als Einmalprämie an die dazugehörige Versicherung und sie (also die Bank) die Hälfte der Prämiengelder davon als Provision zurück erhält. Dennoch schlägt sie auf die ganze Summe die Zinsen für den Kunden auf.
Der effektive Jahreszins liegt somit deutlich über den angegebenen ca. 15 Prozent, vielmehr erhöht er sich auf gute 21 Prozent. Das könnte man einer bewussten Täuschung des Verbrauchers verstehen – oder auch nicht. Die Bank begründete diese Angaben jedenfalls damit, dass es sich beim RSV-Vertrag um einen unabhängigen Abschluss handelt, die nichts mit dem Nettokredit zu tun hat. Zudem sei diese Zusatzversicherung rein freiwillig, was indessen fraglich erscheinen könnte.
Dispo-Kredit als Grund für Umschuldung
Bekannt ist, dass ein überzogenes Girokonto i. d. R. teurer ist als ein Ratenkredit. Während im ersten Fall Zinsen in Höhe von etwa 15 Prozent anfallen, schlägt ein Ratenkredit meist mit deutlich weniger hohen Belastungen zu Buche. Nicht so bei Geldhäusern, die eine Restkostenversicherung mit in Ihre Profitrechnung einfließen lassen. Die eine oder andere Bank legt es den Kunden nahe, die Restschuldversicherung abzuschließen, was zu den beschriebenen Folgen führt.
Trick: Mehrmals umschulden?
Ein weiterer “Trick” einiger Banken besteht darin, dass sie einen Ratenkredit, ein Annuitätendarlehen also, mehrmals neu abschließen. Dass der Bankkunde mit einer deutlich zu hohen monatlichen Belastung erneut sein Girokonto überzieht, ist dabei fast selbstverständlich. Warum die Geldinstitute diesen Vorgang vermutlich bewusst einplanen, lässt sich nur vermuten. Mit viel Phantasie könnten man auf folgenden Grund kommen: So steigt mit jedem Jahr der Laufzeit die Tilgung, während sich der Anteil zur Rückführung der zu zahlenden Zinsen verringert. Das könnte Anlass genug dafür zu sein, eine erneute Umschuldung vorzunehmen – sprich: einen neuen Vertrag abzuschließen, und zwar mit stets wachsenden Summen.
Die Restkostenversicherung als eigenständiger und freiwilliger Vertrag
Bankkunden geben zum Teil an, dass sie den Kredit nur erhalten konnten, weil sie sich zu der Restschuldversicherung entschlossen haben. Sofern keine Zeugen beim Bankgespräch dabei war, führt dies zu einer deutlich schlechteren Situation im Streitfall. Ob das der Grund dafür, dass einige Gerichte den Banken recht gegeben haben (Landgericht Bochum vom 21.08.2008 – 1 O 36/07, Landgericht Oldenburg vom 05.06.2008 – 4 O 1049/07), lässt sich nur vermuten.
Ein weiterer Kostenfaktor für Kreditnehmer ist das sogenannte Cross-Selling bei der Kreditvergabe. Vielfach sehen sich die Bankkunden genötigt, eine Unfallversicherung, eine Risikolebensversicherung, ja sogar einen Riestervertrag abzuschließen – mit weiteren, finanziellen Zusatzbelastungen. Warum sich viel zu viele Kreditnehmer darauf einlassen, dürfte daran liegen, dass sie sich als Bittsteller fühlen, wenn sie einen Kreditantrag stellen. Wer sich indessen bewusst macht, dass die Bank ohnehin an jedem Kredit viel Geld verdient, sollte auf seine Rechte pochen oder anderenfalls eine andere Bank aufsuchen.
Unabhängige Beratung ist wichtig
Wer einen Konsumentenkredit abgeschlossen hat oder dies plant, sollte sich unabhängige Beratung holen. Als Ratgeber steht der Ratgeberverein gerne zur Verfügung.
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