(Mynewsdesk) Die Konsensgruppe Osteopathie begrüßt die Entscheidung, dass der Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) III nicht weiterverfolgt werden soll. Dieser sah vor, dass die Osteopathie als krankengymnastische Behandlungstechnik mit lediglich 60 Stunden Ausbildungsumfang in die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Physiotherapie eingegliedert werden sollte.
„Das wäre ein Angriff auf die Patientensicherheit gewesen und hätte der Osteopathie in Deutschland massiven Schaden zugefügt“, sind sich die Mitglieder der Konsensgruppe Osteopathie Deutschland einig. Es ist daher erfreulich, dass es im Verfahren gelungen ist, die Parlamentarier zu überzeugen, besagtes Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.
Besonderer Dank gilt dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V., der für die Konsensgruppe die Anhörung im Deutschen Bundestag bestritten hat. Dabei und bei enormem berufspolitischen Einsatz ist in den letzten Wochen Herausragendes für die Patientensicherheit und für die Osteopathie insgesamt geleistet worden.
Hintergrund:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie ist in vielen Anwendungsbereichen sinnvoll und behandelt vorbeugend.
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