Kompromissbereitschaft ist gefragt – Fenster sind das Gesicht des Gebäudes

Energetischer Gesichtspunkt kann zur problematischen Umsetzungen in der Denkmalpflege führen

Eric Mozanowski, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vertragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 39, welcher sich mit dem Erhalt der Fenster in Bezug auf die Kompromissbereitschaft der Denkmalbehörde betrug.

Erhalt der Fenster

Vergleichsweise wenig kompromissbereit zeigen sich die Denkmalbehörden bei der Modernisierung der für den optischen Eindruck äußerst wichtigen Fenster. Bei öffentlich genutzten Gebäuden – Kirchen, Burgen, Herrensitzen und Rathäusern – sind die Fenster meist aus Stein als Maßwerk oder Steinkreuzfenster ausgeführt, in die oft eine Bleiverglasung eingefügt ist. Hier ist die fachgerechte Erhaltung der Originalform in den meisten Fällen gewissermaßen automatisch gewährleistet, nicht jedoch bei den Bürger- und Bauernhäusern mit ihren Holzsprossenfenstern. Bei ihnen sind nicht zuletzt durch die jüngsten Energie-Einsparungsprogramme problematische Veränderungen zu befürchten.

Fenster sind zentrales Thema bei Modernisierung, Pflege und Sanierung

Denn grundsätzlich ist festzuhalten, dass Fenster in ihrer originalen Gestalt ein unverzichtbarer Bestandteil der Baudenkmale sind und in Gliederung, Sprossenteilung, Profilierung und Anstrich unzählige und oft einzigartige Variationen aufweisen. Die Denkmalpflege ist daher bestrebt, die Fenster nach Möglichkeit zu erhalten – sofern sie in einem noch reparaturfähigen Zustand sind. Erfüllen die originalen Fenster nicht die heutigen Anforderungen an Wärmedämmung, lässt sich in vielen Fällen ein zweites Fenster innen anbringen, wodurch ein sogenanntes Doppel- oder Kastenfenster entsteht. Diese Lösung wird oft auch bei Erneuerungen angestrebt, denn sie ermöglicht bei hohem Schall- und Wärmedämmwert nach außen die stilgerechte Sprosseneinteilung und nach innen große ungeteilte Scheiben. Bauherren und Käufer, die das Öffnen zweier getrennter Fensterflügel scheuen, können auch das Verbundfenster wählen. Auch diese Konstruktionsform ermöglicht den Erhalt vorhandener Fenster, indem ein zweiter Flügel von innen aufgeschraubt wird, der zum Putzen aufgeklappt werden kann.

Notlösungen müssen akzeptiert werden

Kasten- oder Verbundfenster werden in der Regel von den Denkmalschutzbehörden ohne Vorbehalt genehmigt. Als Notlösungen gelten Fenster mit Isolierverglasung und metallverstärkten Sprossen. Letztere sind notwendig, weil das Isolierglas meist zu schwer für die originalen Holzsprossen ist. Diese müssten aufgrund des vergleichsweise hohen Gewichts unangenehm breit ausgeführt werden. Gänzlich abgelehnt werden in der Regel sogenannte Scheinsprossen, die entweder von außen in einem meist sichtbaren Abstand vor die durchgehenden Scheiben gesetzt sind oder zwischen den beiden Scheiben liegen. Denn die Gliederung der Fenster in Flügel und Oberlicht soll bei Baudenkmalen in der originalen Form beibehalten werden, die diese Unterscheidung imitierenden Scheinsprossen fallen leider oft viel zu dünn aus und verändern dadurch den Eindruck der Fenster und der Fassade.

Eric Mozanowski hierzu: “Am Beispiel der Modernisierung von Fenstern wird deutlich, dass der Denkmalschutz Kompromisse von Investoren und Mietern verlangt. Die Mieter müssen oft empfindliche Einbußen beim Wohnkomfort hinnehmen. Dafür werden sie in der Regel mit einem besonderen Lebensgefühl entschädigt, das ihnen ein Neubau oft nicht zu geben vermag. Den Investoren hingegen entstehen durch aufwendige Instandsetzungen beziehungsweise Nachbauten originaler Elemente Mehrkosten, die durch die Denkmal-Afa aufgefangen werden sollen.”

In einer regen Diskussion diskutierten die Teilnehmer über weitere Erfahrungen und tauschten diese aus. Das Thema Fenster ist und bleibt ein Schlüsselthema bei der Denkmalsanierung.

V.i.S.d.P.:

Eric Mozanowski

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Wichtige Wissensmodule werden auf Wunsch auch im Internet veröffentlicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Geschichte von Denkmalimmobilien und der Wandel in die heutige Zeit mit den gegebenen Veränderungen und Ansprüchen, die Modernisierung und Sanierung von Denkmalimmobilien mit sich bringen. Weitere Informationen unter: www.immobilien-news-24.org

Kontakt:
Mozanowski
Eric Mozanowski
Theodor-Heuss-Strasse 32
70174 Stuttgart
+49 (0)711 220 631 73
mozanowski@yahoo.de
http://www.immobilie-news-24.org

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