Testamentseröffnung, Erbschein, Erbschaftssteuer, Aufteilung von Hausrat und Erinnerungstücken – stirbt ein naher Angehöriger, bleibt den Hinterbliebenen oft nur wenig Zeit, diesen Verlust zu verarbeiten. Zu viel ist zu erledigen und auch die Anfragen von Amtsgericht und Finanzamt lassen nicht lange auf sich warten. Wurde eine Immobilie vererbt, ist das Ganze noch komplexer und besonders bei mehreren Erben Ärger oft vorprogrammiert. Immobilienexperte Jürgen Juber hat sich bereits um viele solcher sensiblen Immobilienfälle gekümmert und steht den Erben mit Rat und Tat zur Seite.
“Je mehr Erben involviert sind, desto größer ist das Konfliktpotenzial”, weiß Jürgen Juber. “Und wenn eine Immobilie zum Erbgut gehört, landen Streitigkeiten nicht selten vor Gericht.” Doch auch, wenn unter den Erben Harmonie herrscht, müssen sie sich mit einer Vielzahl an Herausforderungen auseinandersetzen. Allen voran die Frage: Was soll mit der geerbten Immobilie überhaupt geschehen? Möchte einer der Erben selbst einziehen oder spielen vielleicht sogar mehrere mit diesem Gedanken? Ist das überhaupt sinnvoll, denn wieviel ist die Immobilie tatsächlich wert? Wer hat die stärkeren Rechte an der Immobilie? Können andere Erben ausgezahlt werden? Lohnt sich eventuell die Vermietung oder ist ein Verkauf für alle die bessere Alternative?
Schon oft sind Immobilienerben aus dem Raum Leverkusen an der Beantwortung dieser Fragen gescheitert und haben Rat bei Jürgen Juber und seinem erfahrenen Team gesucht. “Im ersten Schritt sollte immer ermittelt werden, was die geerbte Immobilie wert ist”, rät Jürgen Juber. “Erst, wenn die Erben den Wert einschließlich eventueller Belastungen kennen, können sie entscheiden, ob sie die Erbschaft überhaupt annehmen.” Bestehen Überlegungen, selbst einzuziehen, weil es sich beispielsweise um das Elternhaus handelt, in dem man aufgewachsen ist, muss geklärt werden, ob es weitere Hinterbliebene mit gerechtfertigten Ansprüchen gibt. Auch sollte genau geprüft werden, welche Kosten mit der geerbten Immobilie verbunden sind. Denn unabhängig davon, ob vielleicht eine Sanierung oder Modernisierung angebracht ist, die Grundsteuern müssen weitergezahlt werden und jeden Monat fallen Betriebsnebenkosten an. “Nicht zuletzt sollten Immobilienerben, die selbst einziehen möchten auch an ihre Zukunftspläne denken”, so Jürgen Juber. Die Frage, ob der Wohnraum den eigenen Bedürfnissen auch noch in zehn Jahren gerecht wird, sollte keinesfalls vernachlässigt werden.
Jürgen Juber und sein Team wurden bereits vielfach bei Immobilienerbschaften hinzugezogen und kennen sich bestens mit den damit verbundenen Abläufen aus. In Kombination mit ihrer langjährigen Marktkenntnis und einer professionellen Wertermittlung können sie Immobilienerben so einfühlsam und umfassend zu den verschiedenen Optionen beraten. Fällt die Entscheidung für einen Verkauf oder eine Vermietung übernimmt Juber & Schlinghoff Immobilien auf Wunsch alle damit einhergehenden Aufgaben. “Wir finden mit vielfältigen Leistungen garantiert den richtigen Käufer oder Mieter für die Immobilie.”
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