Klimaschutz erfordert Energie-Transparenz

Klimaschutz erfordert Energie-Transparenz

Einkauf und Verbrauch gesichert dokumentieren

Klimaschutz erfordert Energie-Transparenz

Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 6127)

sup.- Weitgehende Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts: Das ist die erklärte Vorgabe des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Wie anspruchsvoll diese Zielsetzung ist, belegt einmal mehr die aktuelle Maßnahmen-Bilanz im “Klimaschutzbericht 2018”. Danach wird der Anteil von 40 Prozent, um den die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 nach bisheriger Planung sinken sollten, offensichtlich verfehlt. Umso wichtiger ist es, die Werte für das nächste Etappenziel 2030 zu erreichen. Statt 1.248 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente wie 40 Jahre zuvor sollen dann in Deutschland nur noch 543 bis 562 Mio. Tonnen emittiert werden. Das entspräche einem Rückgang um insgesamt 56 bzw. 55 Prozent.

Zwei wichtige Bereiche, die zu diesen Klimazielen ihren Beitrag leisten müssen, sind die so genannten Sektoren Gebäude und Industrie. Damit stehen letztlich Unternehmen und Gewerbebetriebe jeder Größenordnung in der Verantwortung, in den nächsten Jahren gezielt auf Energieeffizienz und Emissionsminderung zu setzen. Dass von einem niedrigeren Energiebedarf nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene wirtschaftliche Bilanz profitiert, sollte dabei ein maßgeblicher Anreiz sein. Die Voraussetzung ist natürlich, dass die betrieblichen Verbrauchsstrukturen, mögliche Kostentreiber und entsprechende Verbesserungsansätze möglichst lückenlos identifiziert werden. Anerkannte Energieaudits helfen mittlerweile, die individuellen Energieflüsse und Effizienzpotenziale offenzulegen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) solche Audits als Entscheidungsgrundlage für sinnvolle Investitionen in Effizienzmaßnahmen nutzen.

Transparenz ist aber nicht nur beim Verbrauch von Energie, sondern bereits bei deren Kauf eine wichtige Basis zur Vermeidung unnötiger Ausgaben. Besonders an Firmenstandorten, an denen die Versorgung mit Brennstoffen z. B. zur Heiz- oder Prozesswärmeerzeugung über Tankwagen erfolgt, besteht das Risiko fehlerhafter oder unzulänglich geeichter Messtechnik an den Lieferfahrzeugen. Wenn jedoch das Energie-Controlling mit falschen Liefermengen und deshalb mit unzutreffenden Verbrauchskennzahlen arbeitet, bieten auch zertifizierte Audits keine brauchbaren Ergebnisse. Um stattdessen gesicherte Werte dokumentieren zu können, sollten leitungsunabhängige Brennstoffe wie Heizöl oder Flüssiggas bei Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel bezogen werden. Dann gewährleistet ein engmaschiges Kontrollsystem durch externe Prüfer die Zuverlässigkeit dieses Anbieters in Hinsicht auf Liefermenge, Produktgüte, Sicherheitsstandards und Preistransparenz ( www.guetezeichen-energiehandel.de).

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Redaktion Andreas Uebbing

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