Kleingartenrecht:  Kontrollorgan bei den Berliner Bezirksverbänden ist die Bezirksdelegiertenversammlung !

Kleingartenrecht: Kontrollorgan bei den Berliner Bezirksverbänden ist die Bezirksdelegiertenversammlung !

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde und der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde haben keine Eingriffsbefugnisse ggü. einem Bezirksverband. Kontrollorgan ist die Delegiertenversammlung.

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Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. und der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. haben keine Eingriffsbefugnisse ggü. einem Berliner Bezirksverband der Kleingärtner. Kontrollorgan ist die jeweilige Delegiertenversammlung im Bezirk.

Landesverband und Bundesverband sind Dachorganisationen ohne Eingriffsbefugnisse. Ein Bezirksverband ist insofern kein untergeordnetes Organ, sondern eine eigenständige juristische Person und zugleich Zwischenpächter. In vielen Gesprächen wurde deutlich, daß hier Irrtümer verbreitet sind.

Die Last der Verantwortung liegt in sehr hohen Maß bei den Delegierten bzw. der Bezirksdelegiertenversammlung. Deren ehrenamtliche Tätigkeit verdient daher hohe Anerkennung.

Wichtig ist daher, daß die Delegiertenversammlung korrekt und vollständig informiert wird. In Pankow war das bisweilen nicht der Fall:

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Auf der Delegiertenversammlung vom August 2019 wurden den Delegierten von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (beide auch Gründer der vieldiskutierten Makler-GmbH) beschlußrelevante Fakten in einem Maße nicht mitgeteilt, ….

….. daß sich die Balken biegen :

– Es wurde nicht mitgeteilt, daß es bei der Gründung der Makler-GmbH (VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH) auch um “Maklertätigkeit” ging. Gleichwohl ist das aber der Fall. Siehe den WORTLAUT des offiziellen Handelsregistertextes: HIER. Stattdessen wurde in der öffentlichen “Klarstellung” von Viola Kleinau vom 11.8.2019 (zur Delegiertenversammlung vom 5.8.2019) die Irrelevanz der Maklertätigkeit behauptet.

– Es wurde nicht mitgeteilt, daß über 25.000,- Euro aus privaten Mitteln (mit vollem persönlichen Haftungsrisiko) in die GmbH eingebracht wurden. Dazu die nächsten zwei Punkte:

– Es wurde dargelegt, daß die Gefahr von Interessengegensätzen angeblich nicht besteht. Das ist aber falsch. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) hat in einem Schreiben vom August 2019 hervorgehoben, daß hier der “Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet” ist, wenn die beiden Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, einer Makler GmbH, sind.

– Es wurde auf der Delegiertenversammlung bzw. in der öffentlichen “Klarstellung” von Viola Kleinau vom 11.8.2019 (zur Delegiertenversammlung vom 5.8.2019) wörtlich behaupter, daß es “den Gesellschaftern der GmbH nicht um kommerzielle Gewinne geht”. Nicht mitgeteilt wurde indessen, daß es eine GmbH ohne Gewinninteresse / Gewinnzielsetzung nicht gibt bzw. daß das unternehmensrechtlich und steuerrechtlich unstrittig nicht möglich ist. Ist ernsthaft daran zu zweifeln, daß Viola Kleinau (sie ist Handelsfachwirtin), das nicht weiß ?

Siehe dazu auch http://www.pressenger.de/der-bezirksverband-pankow-der-gartenfreunde-und-die-makler-gmbh-nicht-verwandt-und-nicht-verschwaegert/

– Die Problematik der “Nutzung von Insiderwissen” wurde nicht dargelegt.

– In der öffentlichen “Klarstellung” von Viola Kleinau vom 11.8.2019 (zur Delegiertenversammlung vom 5.8.2019) wurde wörtlich behauptet, daß die GmbH seit 2016 eine monatliche Raumnutzungsmiete an den Bezirksverband zahlt. Die Höhe der Miete wurde allerdings nicht genannt. Ein Geheimnis ?

Die Auflistung läßt sich fortsetzen.

Bei dieser Gelegenheit erneut unsere Bitte: Sollten wir Unwahrheiten behauptet bzw. Verleumdungen begangen haben, dann, Frau Kleinau, kündigen Sie bitte über Ihre Anwälte Klagen gegen uns nicht nur immer wieder und immer wieder an (das, der Droh-Tanz der Anwälte, verfängt bei uns jedenfalls nicht -ist vollkommen lächerlich-), sondern reichen Sie bitte die Klagen auch wirklich ein. Der Gerichtssaal ist ein Ort der Wahrheitsfindung. Die Gerichtsurteile werden bundesweit auf Interesse stoßen. Warum also klagen Sie nicht ? Als ich meinerseits prozessrechtlich die Möglichkeit einer gegen Sie gerichteten Klage hatte, wurde diese von mir umgehend eingereicht – und das Amtsgericht Bernau hat zügig und in klaren Worten ein gegen Sie, Frau Kleinau, gerichtetes Urteil gefällt, gegen Sie persönlich (als Privatperson):

https://www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow/urteil-des-amtsgerichts-bernau/

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