Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Tina F. aus Neufahrn:
Nachdem ich lange im Homeoffice war, bin ich nun wieder regelmäßig im Büro. Darf ich bei Hitze im sommerlichen Kleid oder mit Flip-Flops zur Arbeit kommen oder kann der Chef das verbieten?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer keine Klimaanlage hat, kommt im Sommer schnell ins Schwitzen. Im Gegensatz zur Arbeit im Homeoffice stellt sich im Büro dann die Frage nach der angemessenen Kleidung. Da es keine rechtliche Regelung dazu gibt, ist sommerliche Kleidung erlaubt. Allerdings ist bei vielen Berufen Schutz- oder Hygienekleidung gesetzlich vorgeschrieben. Besteht eine solche Pflicht, müssen sich Arbeitnehmer daran halten. Außerdem verfügt der Arbeitgeber über ein sogenanntes Weisungsrecht (§ 106 Gewerbeordnung). Dadurch darf er beispielsweise von Mitarbeitern mit Kundenkontakt verlangen, dass sie in der jeweils branchenüblichen, seriösen Geschäftskleidung zur Arbeit erscheinen. Ansonsten droht eine Abmahnung. Auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Erscheinungsbild der Angestellten kann bestimmte Kleidungsregeln rechtfertigen – wie etwa in der Systemgastronomie. Dabei hat dann der Betriebsrat mitzureden. Gibt es keine speziellen Kleidervorschriften, spricht nichts dagegen, wenn das Outfit im Sommer etwas lockerer ausfällt. Dabei sollten Arbeitnehmer aber ein paar Regeln beachten und sich an der Unternehmenskultur orientieren. Flip-Flops, Miniröcke, Tops mit Spaghettiträgern, Hotpants oder bauchfreie T-Shirts sind fast überall tabu, ebenso wie Shorts bei Männern. Wer sich unsicher ist, kann bei seinem Chef nachfragen, was im Betrieb üblich ist.
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