Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit erscheint auf den ersten Blick oft als günstige Alternative für einen Umbau, den man sich sonst vielleicht gar nicht leisten könnte. Bei schlechter Arbeit kann die Angelegenheit aber teuer werden.

Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Christoph Riedel – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau und Bühl

Wer sich durch Schwarzarbeit Geld sparen will riskiert hohe Kosten

Der Bau eines Hauses ist eine teure Angelegenheit mit oft hohen Handwerkerrechnungen. Da liegt für viele Bauherren die Verführung nahe, einige Arbeiten unter der Hand vornehmen zu lassen, um so Geld zu sparen. Oft ist jedoch genau das Gegenteil der Fall – Schwarzarbeit kann richtig teuer werden.

Keine Ansprüche auf Gewährleistung gegen den Schwarzarbeiter

Diese leidvolle Erfahrung musste jüngst eine Bauherrin machen, die sich die Auffahrt zu ihrem Haus unter der Hand für 1.800.- EUR hatte pflastern lassen. Wie sich später herausstellte, war das Pflaster zu locker verlegt und die Bauherrin musste für rund 8.000.- EUR nachbessern lassen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung stellte sie anschließend dem Handwerker in Rechnung. Dieser weigerte sich jedoch und nun stellte auch der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 (AZ VII ZR 6/13) klar: Wer als Bauherr einen Schwarzarbeiter beauftragt, dem stehen im Fall eines Mangels keine Gewährleistungsansprüche zu. Die obersten Bundesrichter verwiesen darauf, dass das seit 2004 bestehende Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Verträge zur Schwarzarbeit verbiete. Da der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag somit gegen ein gesetzliches Verbot verstoße, sei er nichtig und der Bauherrin stünden keine Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertrag zu. Wer als Bauherr also eine Aufgabe in Schwarzarbeit vergibt, der riskiert in Zukunft, auf einem etwaigen Schaden sitzen zu bleiben.

Hohe Freiheits- und Geldstrafen drohen

Daneben drohen demjenigen, der einen Schwarzarbeiter beauftragt oder sogar als Unternehmer beschäftigt hohe Geldbußen und eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Ganz zu schweigen von den Folgen einer ebenso strafbaren Steuerhinterziehung. Dies gilt natürlich auch für denjenigen, der Arbeiten unter der Hand durchführt und Einkünfte am Arbeits- und Finanzamt vorbeischleust.

Freundschaftsdienst oder schon Schwarzarbeit?

Spätestens dann, wenn Freunde und Verwandte als Hobbyheimwerker anrücken, um den Bauherren tatkräftig unter die Arme zu greifen, ist höchste Vorsicht angebracht, denn die Grenzen zwischen erlaubter Freundschaftshilfe und illegaler Schwarzarbeit sind fließend. Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn Leistungen außerhalb eines Gewerbes in erheblichem Umfang gegen Entgelt erbracht werden, ohne die Arbeitsagentur, Sozialamt oder die Krankenkasse über den Nebenerwerb in Kenntnis zu setzen und die Arbeiten mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Wann jedoch Leistungen in erheblichem Umfang erbracht werden und ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist für den Laien nur schwer zu beurteilen. Um die genannten hohen Strafen zu vermeiden, lohnt sich hier auf jeden Fall der Weg zum Rechtsanwalt Rechtsanwälte in Baden-Baden und Rastatt . Dieser kann genau beurteilen, was im Einzelfall noch als Freundschaftsdienst zulässig ist oder bereits als illegale Schwarzarbeit durchgeht.

Erhebliches Haftungsrisiko bei Unfällen auf der Baustelle

Aber auch aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten hängt eine weiteres Damoklesschwert über dem privaten Bauherren: Er muss, ebenso wie der gewerbliche Bauunternehmer, seine Baumaßnahme innerhalb einer Woche ab Baubeginn bei der BG Bau anmelden und die Unfallverhütungsvorschriften beachten. Insbesondere muss der Bauherr alle bei den Eigenbauarbeiten beschäftigten Helfer angeben. Tut er dies nicht, so sind die Helfer nicht versichert, wenn sie auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Auch in diesem Fall muss der Bauherr mit hohen Kosten rechnen. Fällt also im schlimmsten Fall ein nicht angemeldeter Schwarzarbeiter vom Dach, schlägt mit dem Kopf auf und muss mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden, dann kann der Bauherr schon einmal einen Großteil des für den Hausbau gedachten Geldes für die auf ihn zukommenden Regressansprüche beiseite legen.

Hält man sich die vorgenannten Risiken vor Augen, dann wird schnell klar: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Bevor man als Bauherr hohe Strafen oder eine erhebliche Haftung für Unfälle auf der Baustelle riskiert, lohnt sich auf jeden Fall der Weg zum Rechtsanwalt Rechtsanwälte für alle Fachgebiete . Dies gilt selbstverständlich umso mehr in den Fällen, in denen man als Auftraggeber oder als Auftragnehmer bei der Schwarzarbeit erwischt wurde. Nur ein Rechtsanwalt kann dann dabei helfen, die Folgen des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz so weit wie möglich einzudämmen.

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