Kein Kita-Platz! Was tun?

Kein Kita-Platz! Was tun?

Kein Kita-Platz! Was tun?

Für viele Eltern und Familien beginnt jetzt eine nervöse Zeit: Wird der Nachwuchs bei der gewünschten Kita angenommen? Oder welche Alternativen bietet die Stadt? Gibt es überhaupt welche? Aktuell fehlen allein in Nordrhein-Westfalen etwa 101.500 Kitaplätze, alleine in der Stadt Düsseldorf sind es immerhin 2.000! Hier die wichtigsten Tipps, wie Eltern ihren Anspruch geltend machen können.

Wichtig Die Rechtslage ist eindeutig, die wirkliche Situation leider häufig eine andere: Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren haben Anspruch auf eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder einen Kita-Platz, ab 3 Jahren dann auf einen Kita-Platz. Das gilt für den Platz im Wunschkindergarten nur, solange dort Plätze frei sind. Generell soll die Kita in einer “erträglichen” Entfernung zum Wohnort liegen (nach Meinung der Gerichte etwa 5 Kilometer oder maximal 30 Minuten Fahrzeit). Eltern können mindestens eine Betreuungszeit von 20 Wochenstunden verlangen, je nach beruflicher Situation sogar bis zu 45 Stunden.

Keine Fehler bei der Anmeldung
Die Eltern müssen selbst aktiv werden und einen Kindergartenplatz suchen. Die Anmeldung erfolgt eigentlich über die Jugendämter. Diese haben die Aufgabe jedoch zumeist an externe Dienstleister gegeben, die entsprechende Anmeldeportale betreiben. Hier ist das Datum der Anmeldung maßgeblich. Erfahrungsgemäß sollten die Eltern damit frühzeitig beginnen und sich auf Wartelisten der Einrichtungen setzen lassen.

Ein typisches Szenario: Die Eltern haben ihr Kind für eine Wunsch-Kita angemeldet und hören nichts vom Jugendamt. Dann ist es wichtig, dass sie Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen. Dies gilt auch, wenn die Eltern selbst keine passende Kita gefunden haben. Das Jugendamt wird dann mit der Suche nach einem Kita-Platz beginnen. Dabei ist den Eltern eines Kindergartenkindes auch ein Wechsel der Betreuungsform zwischen Tageseinrichtung und Kindertagespflege zuzumuten.

Kostenübernahme bei alternativer Betreuung
Zunächst: Eltern verlieren ihren gesetzlichen Betreuungsanspruch, wenn sie den von der Kommune zugewiesenen und zumutbaren Kita-Platz ablehnen. Denn die Kommune ist hiermit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen. Auch die Kosten für die Betreuung des Kindes in einer privaten Kinderkrippe müssen die Eltern in einem solchen Fall (“zumutbares Betreuungsangebot”) selbst tragen. Hingegen muss die Kommune die Kosten für die alternative Betreuung zahlen, wenn sie keinen Kita-Platz anbieten kann.

Übernehmen müssen die Kommunen gegebenenfalls auch mögliche Verdienstausfälle und Schadenersatz, wenn die Eltern aufgrund eines Verschuldens der Kommune keinen Kita-Platz für ihr Kind bekommen haben. Hier liegt die Beweispflicht bei den Eltern – und dieser Schritt sollte nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen.

Platz einklagen?
Tritt der Fall ein, dass kein Kita-Platz in der Kommune frei ist, erhalten die Eltern einen “Ablehnungsbescheid” vom Jugendamt. Dagegen können die Eltern innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg zum Verwaltungsgericht.

Eine solche Klage ist nur sinnvoll, wenn in der Stadt oder Kommune Kita-Plätze nachweislich frei sind. Sind alle belegt, lehnt das Verwaltungsgericht die Klage ab, da es ja nicht selbst Kindergartenplätze schaffen kann. Hier stößt der Rechtsanspruch in vielen Kommunen auf die faktische Grenze der Ist-Situation…

Portale wie KitaplatzNRW.de helfen
Unterstützung bei dem Prozess bieten Plattformen wie KitaplatzNRW.de. Sie helfen bei der Kommunikation mit dem Jugendamt, der Antragstellung und, falls nötig, später mit der Klage vor dem Sozialgericht. Ein weiteres häufiges Hilfeszenario besteht darin, Eltern mit Migrationshintergrund und sprachlichen Defiziten durch das Amtsdeutsch zu helfen.

Die wichtigsten Tipps bei der Kita-Anmeldung:
1.Frühzeitig die Suche beginnen.
2.Datum der Anmeldung selbst dokumentieren (Screenshot, E-Mail).
3.Schriftliche Nachfrage beim zuständigen Jugendamt.
4.Alternatives Betreuungsangebot auf Zumutbarkeit prüfen.
5.Widerspruch in der Frist und dokumentiert einreichen.
6.Beratung mit Anwalt vor möglicher Klage bei Verwaltungsgericht.

Autorin: Nicole Nickisch ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Schumacher und Partner (Düsseldorf) und spezialisiert auf Sozialrecht.

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietät ist Düsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund. Schumacher & Partner berät Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

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