KARATBARS ERWIRKT EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN DAS HANDELSBLATT

KARATBARS ERWIRKT EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN DAS HANDELSBLATT

Karatbars International hat eine Einstweilige Verfügung gegen das “Handelsblatt” erwirkt und prüft nach aktuellen Information von DEUTSCHE TAGESZEITUNG, sowohl gegen die Redakteure der „Karatbars“ Artikel, als auch gegen den Chefredakteur und gegen den Verleger des “Handelsblatt”, rechtliche Schritte durch seine Rechtsanwälte.

Zu wissen sind dabei zwei Dinge, das “Handelsblatt” ist eine deutsche Tageszeitung. Die Wirtschafts- und Finanzzeitung in deutscher Sprache wird von der Düsseldorfer Handelsblatt Media Group publiziert. “Karatbars International” ist ein international agierend familienfreundliches Unternehmen, welches seit 2011 erfolgreich am Markt agiert. Die Gesellschaft hat sich auf ein Produkt spezialisiert, welches es für jeden Menschen ermöglicht, Gold in kleine Stückelungen zu handeln. Seit zwei Jahren gibt es hierzu auch Blockchain basierende Produkte welche der Menschheit im Handel mit kleinen Gold-Stückelungen helfen, diese ohne Gebühren von A nach B zu senden.

Folge deinem Ziel, lass dich durch nichts davon abbringen und gib der Gesellschaft etwas von dem zurück, was sie dir gegeben hat, dies sind keine leeren Worthülsen, sondern das täglich gelebte Einmaleins von Dr. h.c. Harald Seiz, einem der Gründer von Karatbars. Mit seiner Kryptowährung, dem “Karatgold Coin – KBC” hat die “Karatbit Foundation eine der weltweit herausragenden Kryptowährungen geschaffen.

“Jüngst veröffentlichte das “Handelsblatt” mehrere Artikel, welche von mehreren Medien, wie unter anderem “ARD-Börse” oder Seiten wie https://verbraucherschutzforum.berlin (welches nicht wie man bei dem Domainnamen denken mag in Berlin, sondern im sächsischen Leipzig – laut Impressum sitzt) – sang und klanglos übernommen wurden. In den Artikeln hat “Handelsblatt” Behauptungen über “Karatbars International” und Dr. h. c. Harald Sei aufgestellt, dies angebliche Aussagen die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in puncto “Karatbars International” betreffend, welche nun das Landgericht Berlin, im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt hat.

Das Landgericht Berlin, unter dem Vorsitz von 3 (drei) Richtern, erließ eine “Einstweilige Verfügung” mit dem Aktenzeichen: 27 O 710/19 https://www.DeutscheTageszeitung.de/images/Karatbars_International.pdf gegen das “Handelsblatt” und verbietet es vorläufig, laut Text in der Verfügung, dem “Handelsblatt” – ANFANG URTEIL: „…..für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldbasis in Höhe von 250.000,00 € (zweihundertfünfzigtausend Euro), ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem der Geschäftsführer des das “Handelsblatt” herausgebenden Verlages, gerichtlich wörtlich oder sinngemäß zu äußern oder zu verbreiten:
“Die BaFin sieht das anders: Die Behörde wirft dem 56-jährigen Seiz vor, sein elektronisches Geldgeschäft in Deutschland ohne Genehmigung zu betreiben. Seiz residiert mit seiner Firma Karatbars in Stuttgart. Die Karabit Foundation, die eine Kryptowährung KBC ausgab, ist aber eine Stiftung im Karibikstaat Belize, mit Seit als Stiftungsdirektor. Die Finanzaufsicht hält diese Konstruktion für unzulässig. Seiz, so ordnete sie am 21. Oktober an, habe das durch die Aussage des KBC ohne Erlaubnis in Deutschland betrieben E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Eigentlich müsste er die rund 100 Millionen Euro, die er nach Angaben eines Whitepapers von den Investoren eingesammelt hat, unverzüglich zurückgeben. Seiz hat das nicht vor. In einem Interview mit dem Handelsblatt Anfang November kündigte er an, sich der Weisung der Bafin zu widersetzen. Zwei Wochen später ist die offene Konfrontation zwischen Seiz und der Finanzaufsicht für alle sichtbar. Der Krypto-Coin KBC wird am Markt gehandelt, auf Portalen wie Etherscan lassen sich die aktuellen Trades des KBC nachverfolgen. Unterdessen verstricken sich Seiz und die Karatbars-Führung in immer neue Widersprüche. Im Gespräch mit dem Handelsblatt spricht Seiz der Bafin die Zuständigkeit ab: „Niemand kann hier einen KBC rückabwickeln.“ Der Coin sei in Deutschland nie verkauft worden. Karatbars biete hier andere Ware an, etwa Goldbarren in kleiner Stückelung oder „Cashgold“, eine von Seiz erfundene Fantasiewährung, in die Goldplättchen eingewoben sind, oder ein neu entwickeltes Smartphone. Kunden in Deutschland hätten beim Kauf dieser Produkte den KBC lediglich als Bonus erhalten, quasi als Geschenk.“ ….wie unter „Auf Crashkurs mit der Börsenaufsicht“ im Handelsblatt vom 28. 11. 2019 auf S. 38 oder unter https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/dubiose-kryptowaehrung-auf-crashkurs-mit-der-aufsicht-karatbars-chef-ignoriert-anweisung-der-bafin/25275532.html?share=twitter geschehen.“

Die Antragsgegnerin also der Verlag des “Handelsblatt” wird vom Gericht aufgefordert, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Verfahrenswert wird auf 60.000,00 € (sechzigtausend Euro) festgesetzt. (URTEIL ENDE)

Das “Karatbars International” und Dr. h.c. Harald Seiz massive finanzielle Schäden entstanden sind, abgesehen von einer Rufschädigung, steht nun im Raum und könnte – wie ein Artikel in der “FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung” https://www.faz.net/aktuell/finanzen/karatbars-dubiose-geschaefte-mit-krypto-gold-16481982.html in Kurzfrist die Gerichte beschäftigen.

Sachlich sei angemerkt, das “Handelsblatt” kann Widerspruch gegen diese gerichtliche Anordnung einlegen, sollte sich dies allerdings sehr gut überlegen, denn Aussagen die das Handelsblatt in puncto BaFin und Karatbars getroffen hat, sind nachweislich ganz klar unzutreffend, wie hier nachzulesen ist = https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2019/meldung_191111_Karatbit_Foundation.html

Fest steht auch, dass es aktuell bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sowie bei keiner anderen Verbraucherzentrale, es keine einzige Beschwerde über “Karatbars International” gibt! Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund des staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen.

Fest steht unterdessen, DEUTSCHE TAGESZEITUNG konnte in einer ausführlichen Recherche, wie vom “Handelsblatt” schriftlich behauptet, trotz Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, keinerlei Hinweise auf einen Betrugsvorgang, welcher angeblich zulasten von Dr. h.c. Harald Seiz vorliegen würde, erhalten.

Das von bei der angesehenen “Web Shield Services GmbH” in Leipzig in Auftrag gegebene Gutachten belegt, dass “Karatbars” kein wie auch immer geartet kriminelles Schneeballsystem betreibt und selbst das “Handelsblatt” kam in einem seiner Artikel nicht umhin, zu veröffentlichen, dass in dem Gutachten steht, dass keine Hinweise auf illegale Aktionen von “Karatbars International” gefunden wurden!

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