Was kann man machen sobald man eine Abmahnung erhält?

Was kann man machen sobald man eine Abmahnung erhält? Es soll lediglich ein Song oder ein Film downloaded werden. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk innerhalb einer Tauschbörse öffentlich zur Verfügung zu stellen, bezwecken die meisten Betroffenen nicht. Sondern im Gegenteil, ein solcher Vorgang soll im Sinne dieser Auffassung einiger Mandanten geradezu vermieden werden. Ein überwiegender Teil der Mandanten (schätzungsweise 75%) kennen gar nicht, dass innerhalb einer Peer to peer im Rahmen des Downloads zugleich ein Hochladen dieser gegenständlichen Werks stattfindet. Indes ist es gerade dieser Upload, das dann Gegenstand der Abmahnung zur Urheberrechtsverletzung ist, die hinsichtlich einer Verletzung des Geistiges Eigentum ausgesprochen werden.

Die Rechteinhaber, die auf Grund der verbotenen Verbreitung deren geistigen Eigentums verletzt sind, machen erhebliche rechtliche Ansprüche im Zusammenhang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend. Neben jener Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden enorme Summen geltend gemacht, sodass von dieser Teilnahme an Peer to Peer Programmen lediglich abgeraten werden kann.

Anwaltskanzleien, die sich beim Thema Urheberechtsverletzung insbesondere hervortun und entsprechend eine Vielzahl Abmahnungen mit Blick auf Urheberrechtsverletzungen verschicken, sind u. a. die Fareds Rechtsanwaltgesellschaft mit Sitz in Hamburg, sowie die Anwälte Waldorf Frommer mit Standort in München.

Die Abmahnung der Anwaltsgesellschaft Fareds hat größtenteils, wenn auch nicht ausschließlich Songs zum Thema. Neben dieser standardmäßigen Anforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden für einen Songtitel Kostenaufwand in Höhe von 450,00 Euro zudem für einen Film im Schnitt 980,00 Euro geltend gemacht. Innerhalb jener Zahlungsansprüche, die pauschalisiert werden, sind sowohl Rechtsanwaltskosten als gleichwohl Schadensersatzansprüche umfasst.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer überwachen mit ihren Abmahnungen mehrheitlich Urheberrechtsverletzungen an Filmen sowie an Alben. Die Forderung ist auch hier auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der pauschalen Abgeltungssumme von 956,00 Euro gerichtet. Jener aufgerufene Summe beinhaltet dabei Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 Euro plus einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch von 450,00 Euro.

Für den Fall, dass eine Abmahnung zugestellt wurde, kann nur unterdies geraten werden, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Geradezu im Fixation auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist enorme Vorsicht notwendig, da jene über Jahre Validität hat. In vielen Fällen kann die Verantwortlichkeit erheblich limitiert und gegebenenfalls auch in Gänze ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine Minderung jener geltend gemachten Kosten vorstellbar.

Weitere Informationen zu den Themen Intellektuelles Eigentum, Anwalt Wettbewerbsrecht oder auch Abmahnung Internetrecht erhält man auch auf der Netzseite www.kanzlei-wrase.de – Anwalt Internetrecht

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