JUSUNG Engineering (KOSDAQ036930) gewinnt in erster und zweiter Instanz eine von Applied Materials eingereichte Klage wegen Patentverletzung
(ddp direct) GWANG JU-SI GEYONGGI-DO, SOUTH KOREA — (Marketwired) — 08/01/13 — –(Marketwired – August 1, 2013) – Rechtsstreitigkeiten wegen einer Patentrechtsverletzung zwischen JUSUNG Engineering Co., Ltd. (KOSDAQ: 036930), und Applied Materials, die beiden weltweit größten Lieferanten von Panel-Ausstattung, wird schon seit fast 10 Jahren geführt. 2011 verkündete das Bezirksgericht von Taiwan Hsinchu ein erstinstanzliches Urteil, wonach JUSUNG keine Patentrechte von Applied Materials verletzt habe. Im Berufungsverfahren, das von Applied Materials angestrengt worden war, verkündete das für Immaterialgüterrecht zuständige Gericht am 31. Juli 2013 ein zweitinstanzliches Urteil, in dem sich JUSUNG erneut durchsetzte. Dieses Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.
Applied Materials besaß weltweit einen großen Marktanteil für den Vertrieb von Anlagen für plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung, den sogenannten PECVD-Systemen. Angesichts des potenziellen Marktes in Taiwan für diese Panels versuchte JUSUNG, sich in diesem Markt zu etablieren und verkaufte 2003 erfolgreich sein PECVD-System der fünften Generation an CHIMEI, wodurch auch andere Panel-Hersteller motiviert wurden, JUSUNG für ihre Produkte auszuwählen. Der Erfolg von JUSUNG beendete jedoch die langjährige Vorherrschaft von Applied Materials auf dem Panel-Markt und stellte eine Bedrohung für den Marktanteil von Applied Materials dar. Daraufhin behauptete Applied Materials, dass die fünfte Generation des PECVD-Systems von JUSUNG ihr Patent verletze und beantragte 2003 eine einstweilige Verfügung, um JUSUNG daran zu hindern, sein PECVD-Produkt an taiwanesische Panel-Hersteller, einschließlich CHIMEI, zu verkaufen. Applied Materials reichte 2004 eine weitere Klage ein und forderte NT$178.200.000 als Entschädigung. Das Bezirksgericht von Hsinchu wies diese Klage von Applied Materials zurück und Applied Materials legte Berufung vor dem für Immaterialgüterrecht zuständigen Gericht ein.
Hinsichtlich des zweitinstanzlichen Urteils, das soeben am 31. Juli 2013 vom zuständigen Gericht verkündet wurde, vertrat JUSUNG die Auffassung, dass das Urteil erneut zeige, dass das PECVD-System, dessen Urheberschaft von Applied Materials behauptet wurde, ausschließlich von JUSUNG erfunden und entwickelt wurde, dass JUSUNG davon überzeugt ist, dass seine Produkte keinerlei Patentrechte verletzen, und dass JUSUNG sich gegen jeden Angriff seitens seiner Wettbewerber verteidigen wird.
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