Rechtsschutzversicherte Autokäufer können ihre Autofinanzierung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung komplett ohne Kostenrisiko rückabwickeln
Bereits im Immobilienbereich gab es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Kunden, die sich auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist von ihrer Immobilienfinanzierung befreien konnten und somit viel Geld einsparen konnten. Möglich machte dies der sogenannte Widerrufsjoker. Hatte das Kreditinstitut die Immobilienkunden nicht oder nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, so hatte dies zur Folge, dass die Immobilienfinanzierung auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden konnte.
Für viele Autokäufer, die ihr Auto seinerzeit beim Kauf durch eine Autofinanzierung finanziert haben, besteht nun auch die Möglichkeit, sich durch den sogenannten Widerrufsjoker von ihrer Autofinanzierung zu befreien.
“Hat die Autobank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, so hat der Kunde auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu ziehen und die Autofinanzierung rückabzuwickeln”, erklärt Florian Skupin, Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).
Die Folge eines erfolgreichen Widerrufs wäre, dass die gegenseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren sind. Das bedeutet: Die Autobank erhält das gebrauchte Auto zurück, der Autokäufer seine geleistete Anzahlung sowie sämtliche Tilgungsraten zurück. Lediglich die meist sehr geringen Finanzierungszinsen darf die Autobank behalten. Wurde die Autofinanzierung nach dem 13.06.2014 abgeschlossen, bestehen sogar gute Chancen, dass der Autokäufer der Autobank noch nicht einmal einen Nutzungsersatz für den zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlust des Autos zahlen muss.
Aber auch, wenn ein Nutzungsersatz gezahlt werden müsste, lohnt sich ein Widerruf in vielen Fällen trotzdem, da der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust des Autos meist deutlich höher ist.
Um Autokäufer bei der Rückabwicklung ihrer Autofinanzierung zu unterstützten und zu verhindern, dass die Autokäufer aus finanziellen Gesichtspunkten von der Geltendmachung ihrer Rechte abzusehen, hat die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) ein Rückabwicklungs-Angebot entwickelt.
Verfügen die Kunden über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt die RightsPilot UG die anfallende Selbstbeteiligung aus dem RSV-Vertrag – ohne dass eine Provision hierfür oder sonstige Gebühren für den Autokäufer anfallen. Für den Autokäufer entsteht damit keinerlei Kostenrisiko bei der Rückabwicklung des Autokreditvertrages.
Aber auch im Fall, dass der Autokäufer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann die RightsPilot UG diesen gegen eine faire Erfolgsbeteiligung am erzielbaren wirtschaftlichen Mehrwert von dem Kostenrisiko der Rückabwicklung freistellen.
Weitere Informationen für den Kunden zum Thema Autokredit widerrufen sind hierzu auf der Homepage der RightsPilot UG zu finden.
Die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) unterstützt Unternehmen und Verbraucher bei der Wahrung ihrer Rechte, u.a. bei der Rückabwicklung von Autokreditverträgen.
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