Jetzt Marke anmelden & dank EU Förderung Gebühren sparen!

Jetzt Marke anmelden & dank EU Förderung Gebühren sparen!

Umfangreicher Schutz ihrer Marke in wenigen Schritten – Noch bis Ende des Jahres bis zu 75% Gebühren bei der Markenanmeldung sparen

Jetzt Marke anmelden & dank EU Förderung Gebühren sparen!

Markenanmeldung (Bildquelle: © Olivier-Le-Moal | PantherMedia)

In wenigen Schritten und mit niedrigen Gebühren Ihre eigene Marke anmelden?
Klingt zu schön, um wahr zu sein?

Auf Initiative der Europäischen Kommission hat die EU den sog. “Ideas Powered for business SME Fund” aufgelegt. Dieser Fond hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre geistigen Rechte (z. B. Markennamen) zu schützen.

Mithilfe dieses Fonds erhalten KMU bis zum 16.12.2022 eine anteilige Erstattung der amtlichen Gebühren einer Markenanmeldung.

Informieren Sie sich direkt bei dem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Boris Nolting.
Das Team der Elbkanzlei hilft Ihnen gerne weiter bei Ihrem Anliegen.

Kontakt

Wer ist anspruchsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union.
Als KMU gelten Unternehmen mit maximal 9 Mitarbeitern bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bis 49 Mitarbeitern mit maximal 10 Mio. Euro Jahresumsatz und bis 249 Mitarbeitern mit maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Wie ist der Ablauf?

1. Gutschein beantragen.
2. Markenanmeldung von uns durchführen lassen.
3. Antrag auf Erstattung der amtlichen Gebühren.

Mit einer Vollmacht übernehmen wir den kompletten Prozess für Sie.

Welche Leistungen sind von dem Gutschein umfasst?

75% der Gebühren für eine Markenanmeldung oder Geschmacksmusteranmeldung

Zum Beispiel:

Anmeldung einer EU-Marke, 1 Klasse
Sie beantragen eine EU-Marke. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf 850 Euro (inkl. 1. Klasse).
Von diesen 850 Euro werden Ihnen 75%, mithin 637,50 Euro erstattet.

In anderen Worten: Sie zahlen für Ihre Unionsmarke lediglich 212,50 Euro (statt 850 Euro) an Anmeldegebühren.

WICHTIG: Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Das bedeutet, die Gutscheine werden nach dem Datum der Antragstellung vergeben. Sind die Mittel erschöpft, können auch vor Ablauf des 16.12.2022 keine weiteren Gutscheine gewährt werden.
Also: Verlieren Sie keine wertvolle Zeit!

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Vollmacht für uns, um tätig zu werden. Diese einfach ausgefüllt per E-Mail an rae@elbkanzlei.de schicken.
2. Ihre UST-ID
3. Ihre Bankverbindung für die Erstattung der Gebühren

Wie können wir Ihnen nach der Antragstellung weiterhelfen?

Überlassen Sie uns im Anschluss an die Anmeldung der Marke die Markenüberwachung!
Spezielle Software ermöglicht uns ein effizientes und schnelles Arbeiten.
So verhindern wir eine Verwässerung Ihrer Marke und sicheren Ihren Markenwert!

ELBKANZLEI Dr. Nolting und Partner: IT Recht, Medienrecht, Urheberrecht und Markenrecht

Bleichenbrücke 11
D-20354 Hamburg

Telefon (+49) 040/ 55 43 19 02
Telefax: (+49) 040/ 73 44 95 74
E-Mail: rae@elbkanzlei.com
WEB: https://www.elbkanzlei.com/

Fachanwaltskanzlei für IP und IT Recht
Deutschlandweit, weltweit und online schützen wir Ihr geistiges Eigentum.

Spezialisten im Medien-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

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ELBKANZLEI Dr. Nolting und Partner: IT Recht, Medienrecht, Urheberrecht und Markenrecht
Boris Nolting
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