Jetzt erst recht! Gründungszuschuss trotzdem beantragen

Jetzt erst recht! Gründungszuschuss trotzdem beantragen

Fast ein Jahr nachdem der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt wurde, scheint das ehemals erfolgreiche Fördermittel für Existenzgründer ausgedient zu haben. Es wird über einen Rückgang der Förderungen um 80 Prozent oder mehr berichtet. Das liegt unter anderem daran, dass Existenzgründer erst gar keinen Antrag auf Gründungszuschuss mehr stellen, da sie mit einer Ablehnung rechnen.

Jetzt erst recht! Gründungszuschuss trotzdem beantragen

Wächtler Unternehmersupport – Beratung für Unternehmer und Existenzgründer

Das ist zumindest die Erfahrung, die wir als Existenzgründungsberatung machen. Dabei sind die Chancen oftmals gar nicht so schlecht, denn der Gründungszuschuss ist seit dem letzten Jahr zwar eine Ermessensleistung, diese kann aber nicht willkürlich verweigert werden. Bei der Entscheidung, ob das Ermessen auszuüben ist, muss sich die Arbeitsagentur an Kriterien orientieren, die für jeden Einzelfall zu prüfen sind. Eine pauschale Ablehnung, ohne individuelle Überprüfung ist nicht zulässig. Existenzgründer, die sich verunsichern lassen und auf eine Antragstellung freiwillig verzichten, nehmen sich somit völlig unnötig ihre Chance auf Gründungszuschuss.

Existenzgründer sollten sich daher bereits im Vorfeld gut beraten lassen und auf eine fachkundige Stelle mit individuellem Service setzen, die Unterstützung bei der Antragstellung anbietet. Dazu gehört auch praktische Hilfestellung beim Businessplan, um eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zu erhalten. Eine individuelle und plausible Darstellung der geplanten Existenzgründung ist hierbei unverzichtbar. Zudem sollten bei der fachkundigen Stellungnahme auch formale Fehler im schriftlichen Geschäftskonzept geprüft werden.

Wird der Antrag auf Gründungszuschuss trotz guter Vorbereitung abgelehnt, kann der Existenzgründer Widerspruch einlegen und sich so weiterhin seine Chancen sichern. Wer jedoch keinen Antrag stellt, der verzichtet nicht nur freiwillig auf den Gründungszuschuss sondern auch auf eine umfassende Beratungsförderung. So bietet das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, die mit Gründungszuschuss gefördert werden, eine besonders hohe Förderung. Im ersten Jahr der Existenzgründung können 90 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Für Existenzgründer, die sich bei der Entwicklung eines professionellen Marketings, Finanzierungsfragen oder weiteren wichtigen Gründerthemen beraten lassen möchten, hat der Gründungszuschuss somit einen zusätzlichen, unschätzbaren Mehrwert.

Der Wächtler Unternehmersupport versteht sich als Unternehmensberatung für Unternehmer und Existenzgründer und bietet somit stets eine individuelle und umsetzungsorientierte Beratung. Betriebswirtschaftliche Fragestellungen sind der Beratungsschwerpunkt des Unternehmens. Hierzu gehört die fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss ebenso, wie die Erstellung individueller Businesspläne für Banken und private Geldgeber. Aber auch Marketing oder Finanzierungsanfragen im Bereich Mikrokredit gehören zum Leistungsangebot. Viele Beratungen sind zudem über das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland förderbar.

Kontakt:
Wächtler Unternehmersupport
Frank N. Wächtler
Am Malzbüchel 1
50667 Köln
0221-222 89 888
unternehmer@unternehmersupport.de
http://www.unternehmersupport.de

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