Hessen modernisiert sein Jagdrecht. Nach dem Entwurf der Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) zur neuen Hessischen Jagdverordnung sollen Altfüchse künftig eine Schonzeit von Anfang Februar bis Mitte August haben, die äußerst selten vorkommenden Hermeline, Mauswiesel, Iltisse und Baummarder sollen demnach ganzjährig geschont werden.
Der Hessische Landesjagdverband sieht darin allen Ernstes eine Gefährdung anderer Tierarten, insbesondere der Arten, die man selbst gerne bejagt. “Diese Aussage ist in Sachen Inkompetenz kaum zu übertreffen,” meint Lovis Kauertz, Vorstand von Wildtierschutz Deutschland e.V. “Wir sprechen da hessenweit gerade einmal von etwa 400 Tieren jährlich, denen künftig nicht mehr vornehmlich mittels Fallenjagd nachgestellt werden darf. Das sind weit weniger als ein Prozent aller in Hessen getöteten Beutegreifer.”
Für Wildtierschutz Deutschland ist der Umstand, dass überhaupt noch Jagdzeiten für Fuchs, Dachs, Marder & Co. gewährt werden und dass die Fallenjagd erlaubt bleibt, untragbar. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten belegen, dass zum Beispiel die flächige Jagd auf Füchse keinen ökologischen Sinn ergibt und auch keineswegs zum Schutz anderer Arten beiträgt. “Ohne Jagd bleibt der Bestand von Beutegreifern weitgehend konstant. Eine Bejagung ist nicht erforderlich, sie ist – auch im Sinne des Artenschutzes – kontraproduktiv. In durch jagdliche Einflüsse ungestörten Revieren ist häufig eine höhere Biodiversität zu beobachten, als in bejagten Arealen, ” erläutert Kauertz weiter.
Wir freuen uns, dass zur Änderung der Jagdverordnung auch die wichtigsten Tier- und Naturschutzorganisationen gehört werden. Wildtierschutz Deutschland wird seine Gründe für weiterreichende Änderungen der Jagdverordnung im Rahmen der schriftlichen Anhörung vorbringen.
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz
Am Goldberg 5
55435 Gau-Algesheim
Deutschland
E-Mail: lovis.kauertz@gmail.com
Homepage: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Telefon: 0177 7230086
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