Rohstofffonds, Kapitalanlagen mit Risikobereitschaft – Seminarveranstaltung Valoro Handelshaus AG
Rohstoffanlagen gelten als riskante Investitionen – das große Rohstoffgeschäft wird fast ausnahmslos von global operierende Banken und Fondsgesellschaften betrieben.
“Das lukrative Investment wird immer vielfältiger – Aufsicht und Schutz sind hierbei gefragt”, so Ulrich Bock, Vorstand der Valoro Handelsaus AG (http://www.valoro.li), einführend in das Seminar rund die Zusammenhänge Gefahren Banken und Finanzprodukte. “Wegen sinkender Renditen in wichtigen Bereichen begannen ab 2004 Banken, Investoren und Rohstoffexperten massiv für Finanzprodukte zu werben, die rohstoffbasiert waren. Doch dann setzte die Finanzkrise ein und es gab Gewinner und viele Verlierer”, gibt Herr Bock zu bedenken und erläutert die Gefahren für Kreditinstitute bei Zahlungsschwierigkeiten. Im Liechtensteiner Unternehmen Valoro AG finden regelmäßig Diskussionsveranstaltungen mit Geschäftsführer Ulrich Bock zu ökonomischen und gesellschaftskritischen Themen statt. Ulrich Bock führt ein, dass bekannte Ökonomen auch von der Doppelkrise, einer Finanz- und einer Realwirtschaftskrise sprechen. Hierbei wird auf den britischen Ökonom John Maynard Keynes (1883-1946) verwiesen, der bereits damals in seinen Aufführungen verdeutlicht, dass entwickelte kapitalistische Volkswirtschaften nicht unbegrenzt wachsen können. Wie wird sich die Zukunft gestalten müssen? Welche Neubewertung, Umstrukturierung, Umverteilung, Reduzierung und Wiederverwendung im Bereich Rohstoffinvestment müssen in Betracht gezogen werden?
Bankenaufsicht zum Schutz der Anleger
Die staatliche Bankenaufsicht hat nicht verhindern können, dass Kreditinstitute in Zahlungsschwierigkeiten gerieten oder gar zusammengebrochen sind. Weltweites Aufsehen erregte 1974 die Pleite des Kölner Privatbankhauses Herstatt. Bei finanziellen Schwierigkeiten privater Kreditinstitute sichert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken das Guthaben eines jeden Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank. Ulrich Bock erläutert, dass der Fonds damals schon mehrere hundert Millionen Mark auszahlen musste, nachdem einige Banken in Schwierigkeiten geraten waren. Die Mittel des Einlagesicherungsfonds werden durch jährliche Einzahlungen der Mitgliedsinstitute in Höhe von 0,3 Promille der Einlagen aufgebracht. Oberstes Gebot eines jeden Kreditinstituts ist es, seine Geschäfte so zu führen, dass es jederzeit fristgerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, also liquid ist und bleibt. Zu diesem Zweck muss ein Kreditinstitut Liquiditätsreserven unterhalten. Die Bundesbank schreibt den Kreditinstituten vor, wie viel Geld sie als Mindestreserve zinslos bei ihr festzulegen haben. Die Höhe der Mindestreserve richtet sich jeweils nach der Art und Höhe des Bestandes an Einlagen.
Spezialinstitut: Liquiditäts-Konsortialbank GmbH
Aus Fehlern lernt man – Kurz nach der Herstatt-Pleite haben alle Gruppen der Kreditwirtschaft und die Bundesbank die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH gegründet. “Dieses Spezialinstitut hat die Aufgabe, Zahlungsschwierigkeiten von deutschen Kreditinstituten im Inland und im Verkehr mit dem Ausland zu überbrücken. Von dem Stammkapital haben die Bundesbank und die Mitglieder des Bundesverbandes deutscher Banken jeweils 30 Prozent aufgebracht, ferner die Sparkassenorganisation 26,5 Prozent und die genossenschaftliche Bankengruppe 11 Prozent”, so Valoro Handelshaus AG Geschäftsführer.
Schweizer sind sich der Problematik bewusst
Ulrich Bock richtet mit den Teilnehmern den Blick in die Schweiz. Diese sah eine Reform des Bankengesetzes eine Einlagenversicherung. Bekannt waren die Schweizer für die Wahrung des Bankgeheimnisses. Ganz strikt dagegen wurde in der Schweiz das Bankgeheimnis gewahrt. Der Grundsatz, auch staatlichen Stellen gegenüber keinerlei Auskunft über Kunden sowie deren Konten und Depots zu geben, kannte keine Ausnahmen. Im Vertrauen darauf, dass dies auch in der Zukunft so bleibt, sind Millionen und Milliarden aus aller Welt in die Schweiz geflossen, obwohl die Zinsen dort erheblich niedriger waren. In der Bundesrepublik Deutschland hat das Bankgeheimnis Grenzen. Beim Tod eines Kunden besteht aufgrund erbschaftssteuerlicher Vorschriften die Pflicht, das Nachlassvermögen dem Finanzamt mitzuteilen. Ansonsten haben Kreditinstitute Finanzämtern nur aufgrund einer richterlichen Anordnung Auskunft zu geben, wenn ein Steuerermittlungs- oder -Strafverfahren eingeleitet ist.
Fazit: “Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern das, was du ganz sicher weißt und sich dann als falsch herausstellt.” (Mark Twain)
Abschließend diskutierten die Teilnehmer mit Ulrich Bock, die Sensibilität des Lebenskreislaufes für Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und dem Planeten. Sicher ist auch, dass der Ressourcenverbrauch die Belastungsgrenzen des Planeten erreichen wird. Dies verbunden mit einer zunehmenden sozialen Spaltung in den Industrie- und Entwicklungsländern verschärft das Konfliktpotential. Dem entgegenzuwirken bedeutet, dass tiefgreifende Änderungen der Wertvorstellungen des Wirtschaftslebens realisiert werden und Verantwortung übernommen werden müssen.
Ulrich Bock
Geschäftsführer Valoro AG
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Die Valoro AG mit Sitz im Fürstentum Lichtenstein ist ein international ausgerichtetes Vertriebsunternehmen. Die Valoro AG schafft neue innovative Lösungen durch intelligente Verknüpfung der am Markt verfügbaren Produktkomponenten. Spezialisierte Bereiche der Valoro AG umfassen Erneuerbare Energien, vordergründig Photovoltaik und physischer Rohstoffhandel. Das Leistungsspektrum der Valoro AG beinhaltet den Verkauf von Solar-Paketen, Vermittlung eines Rohstoffplans mit aktiver Rohstoffverwaltung sowie die Koordination, Schulung, Betreuung und Abrechnung von Vertrieben, Vertriebsgesellschaften, Finanzdienstleistern und freien Handelsvertretern und Vertrieblern. Weitere Informationen unter www.valoro.li
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