Vorteile der Prozessfinanzierung auf einen Blick
Schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen, getreu diesem Motto verfahren bisweilen Anleger und verzichten dadurch auf ihr gutes Recht. Nicht wenige scheuen nach einem notleidenden Investment die zusätzlichen Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen und den damit verbundenen Aufwand. Gut, wenn man stattdessen die eigenen Rechte durch Profis durchsetzen lässt. Das Instrument der Prozessfinanzierung, das in den angelsächsischen Ländern seit vielen Jahren weit verbreitet ist und große Akzeptanz findet, wird auch hierzulande zunehmend genutzt. Etablierte Anbieter wie beispielsweise die Intract GmbH sind in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren tätig und haben in dieser Zeit umfassende Erfahrungen gesammelt, von denen Betroffene im Fall der Fälle profitieren können.
Angesichts der Zunahme defizitärer Kapitalanlagen wird eine Prozessfinanzierung für immer mehr Anleger zum Thema, mit dem sie sich erstmals befassen. Wer sich zuvor noch nicht eingehender mit dieser Möglichkeit beschäftigt hat, sollte daher einige grundlegende Informationen rund um eine erfolgversprechende Prozessfinanzierung beachten. Der entscheidende Vorteil dieses Modells etwa bei der Intract GmbH ist es, dass der Prozessfinanzierer die notwendigen Kosten der Prozessführung übernimmt – die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten des eigenen Anwalts und im Unterliegensfall die Kosten des gegnerischen Anwalts. Natürlich werden auch sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten übernommen.
Auf diese Weise sorgt der Prozessfinanzierer Intract GmbH für die Realisierung erfolgversprechender Prozesse, für die eigene finanzielle Mittel des Anlegers nicht vorhanden sind, und ermöglicht so die effektive Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Anlegers. Durch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung schont der private Kunde folglich seine eigene Liquidität. Ein weiterer Vorteil für Unternehmenskunden, der sich mit der Prozessfinanzierung verknüpft, liegt darin, dass sie keine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz ausweisen müssen.
Doch Prozessfinanzierung ist längst nicht gleich Prozessfinanzierung. Wer selbst von defizitären Kapitalanlagen betroffen ist und sein Recht durchsetzen möchte, sollte bei der Wahl des geeigneten Prozesspartners genau hinschauen. Zwar gibt es viele Anbieter auf dem Markt, doch längst nicht jeder ist tatsächlich auf Schadensersatzprozesse im Bereich der Kapitalanlage oder bei finanzwirtschaftlichen Abrechnungen spezialisiert. Dienstleister wie zum Beispiel die Intract GmbH verfügen hier über langjährige Erfahrung sowie ein Netzwerk kompetenter, hochgradig spezialisierter Fachanwälte.
Wichtig bei der Wahl des Prozessfinanzierers ist es zudem, großen Wert auf dessen Unabhängigkeit zu legen. Große Prozessfinanzierer gehören oft der Versicherungsbranche an. Unabhängige Partner wie die Intract GmbH hingegen können nicht in Interessenskonflikte mit eigenen Versicherungskunden geraten – ein wichtiger Punkt, auf den bei einer erfolgreichen Prozessfinanzierung geachtet werden sollte.
Entscheidend ist zudem eine vorherige gründliche und investigative Prüfung des jeweiligen Sachverhaltes. Denn nur so kann der Prozessfinanzierer verlässliche Aussagen zu den Erfolgsaussichten treffen. Ohne sichere Kenntnis der tatsächlichen und wirtschaftlichen Hintergründe lassen sich komplexe Sachverhalte kaum erfolgreich durchfechten. Wichtig weiterhin: Gute Prozessfinanzierer wie die Intract GmbH werden Anfragen von Interessenten stets kostenfrei bearbeiten. Die Vorlage einer vom eigenen Anwalt vorbereiteten und vom Kunden bezahlten Klageschrift ist beim Prozessfinanzierer Intract GmbH nicht erforderlich.
Weitere Informationen unter www.intract.eu.
Über INTRACT GmbH
INTRACT wurde im Jahr 1995 gegründet und gilt als spezialisierter Anbieter im Bereich Prozessfinanzierung. Das Unternehmen ist international tätig und beauftragt fallspezifisch bekannte und erfahrene Anwaltskanzleien bzw. spezialisierte Fachanwälte. Seit 2010 unterhält INTRACT eine eigene Niederlassung in Deutschland mit Sitz in Wiesbaden. Die Niederlassung ist im Handelsregister eintragen und Mitglied der IHK Wiesbaden. Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Marco Karger.
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