Insolvenz der Tophedge AG – Anleger fürchten um ihr Geld

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzings eV. (DVS)

Insolvenz der Tophedge AG - Anleger fürchten um ihr Geld

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

9. März 2015. Die Beteiligungsgesellschaft Tophedge AG (Karlsruhe) ist insolvent. Im Jahr 2008 lieh sich das Unternehmen zwei Millionen Euro über eine Inhaber-Teilschuldverschreibung. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) rät Betroffenen auch rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen prüfen zu lassen.

Die betreffende Teilschuldverschreibung aus dem Jahr 2008 (TOPHEDGE ANL.08/20 Anleihe, ISIN DE000A0SLZ91, WKN A0SLZ9), brachte der Tophedge AG zwei Millionen Euro ein. Die Anleihe wurde mit neun Prozent verzinst und laut Unternehmensangaben war es das Ziel auf “das verwaltete eigene Vermögen bei begrenztem Risiko eine möglichst hohe Rendite zu erzielen”. Die Gesellschaft ist mittlerweile insolvent und die Anleger fürchten um ihr Geld.

“Experten wurden schon im vergangenen Jahr hellhörig.”, so Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net). “Im September 2014 vermeldete die Tophedge AG, dass die Zinszahlungen auf Ende Oktober verschoben werden müssen.” Ein Blick auf die Unternehmensbilanz aus 2013 (http://tophedge.de/images/downloads/Tophedge%20Jahresabschluss%20Final2013.pdf) zeige außerdem, dass sich das Unternehmen beinahe ausschließlich über die Anleihe finanziert. In der Kritik viele Anleger steht auch die Art und Weise, wie der Tophedge AG-Vorstand Paul Bosmediano (http://bostrade.de/paul-bosmediano) mit sich selbst Geschäfte macht. So arbeitete die Tophedge AG mit dem Firmensanierer BosTrade Businesscenter GmbH aus Karlsruhe zusammen. Die BosTrade, die sich ebenfalls über Anleihen finanziert, wird ebenfalls von Pau Bosmediano geleitet.

Die DVS-Geschäftsführerin: “Sicherlich wird das Insolvenzgericht demnächst eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Ich rate den Anleihegläubigern sich daher schnellstmöglich beraten zu lassen, ob sie sich auf einen gemeinsamen Vertreter einlassen möchten. Natürlich müssen die Forderungen form- und fristgerecht angemeldet werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob weitere Schritte gegen die Verantwortlichen der Tophedge AG eingeleiten werden können.

Der DVS hat die Arbeitsgemeinschaft “Tophedge” gegründet (www.dvs-ev.net)

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