Infraschall können wir nicht wahrnehmen. Er gilt daher bei den meisten Menschen einschließlich staatlichen Stellen als ungefährlich. Inzwischen mehren sich jedoch Berichte über gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windgeneratoren. Wird diese Erkenntnis erhärtet, müssen die Windgeneratoren abgestellt werden mit großen Verlusten für die Anleger und die finanzierenden Banken. Gemeinderäte und Stadträte, die dem Bau solcher Anlagen zugestimmt haben, können persönlich haftpflichtig gemacht werden.
Windgeneratoren stören durch Schattenschlag und Windgeräusche der rotierenden riesigen Flügel, durch die ständig blinkenden Warnlichter der bis zu 200 m hohen Generatoren und nicht zuletzt durch die Entwertung der Wohnhäuser im Bereich von Windparks. Darüber hinaus mehren sich nun Berichte über wachsende gesundheitliche Schädigungen durch den Infraschall, der von den Windgeneratoren ausgeht. In Deutschland mit seiner starken und politisch vernetzten Windlobby werden Gefahren durch Infraschall verneint. Man könne Infraschall nicht wahrnehmen, daher sei er auch nicht gesundheitsschädlich, wurde im letzten Jahr in einer Studie der Universität Halle-Wittenberg unter Mitwirkung des Deutschen Windinstituts in Wilhelmshaven im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geäußert. Dies erinnert in fataler Weise an den Umgang mit Röntgenstrahlen. Weil der Mensch Röntgenstrahlen auch nicht wahrnehmen kann, galten sie über mehr als ein halbes Jahrhundert als ungefährlich. Menschen, vor allem im medizinischen Bereich, setzten sich ohne Schutz oft stundenlang Röntgenstrahlen aus. Die Langzeitfolgen, zum Beispiel früher Tod durch Leukämie, wurden nicht erkannt. Ein umfassender Strahlenschutz für das Röntgenpersonal wurde erst um 1980 eingeführt.
Was ist Infraschall?
Infraschall sind Schallwellen mit weniger als 20 Schwingungen pro Sekunde, also weniger als 20 Hertz (Hz). Schallwellen sind Druckwellen. Ihre Geschwindigkeit in der Luft beträgt etwas mehr als 300 Meter pro Sekunde. Die Wellenlänge von Infraschall ist größer als 15 Meter. Der Mensch muss also den schwankenden Wellendruck ertragen, da er deutlich kleiner ist als die Wellenlänge. Auf ihn wirken also wechselnde Luftdrücke ein. Im hörbaren Schallbereich wird die Wellenlänge schnell kleiner als der Mensch. Die Druckunterschiede der Wellen umfassen nicht mehr den ganzen Menschen.
Infraschall wird vom Körper registriert. Die Informationen von Schwingungen unter 20 Hz werden aber nicht mehr vom Gehirn als Schall verarbeitet. Daher hören wir diese Schwingungen nicht mehr. Sie können aber zu Störungen unserer Organe und Nerven führen.
Gefährdung der Gesundheit
Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin, und der Deutsche Arbeitgeberverband haben die bisherigen Kenntnisse über die Gefährdung durch Infraschall vor allem aus dem Ausland zusammengefasst. Zitiert wurde auch das Bundesamt für Umwelt mit seiner Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall (2014) unter anderen mit folgenden Beschwerden: Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen, Schwingungen der inneren Organe, Leistungsminderung der Herzmuskelkontraktion, Anstieg des Blutdrucks, Veränderung der Herzraten und der Atemfrequenz, Schwindelanfälle, Schlafstörungen, Schmerzen in der Herzgegend, Atembeschwerden und Verschlechterung des Hörvermögens. Dies gilt auch für den Frequenzbereich unter 10 Hz.
Die Erkenntnis stimmt mit den Grundlagen überein. Windgeneratoren erzeugen Schallwellen in der Größenordnung von 1 Hz, wenn der rotierende Flügel die Luft zum Mast zusammendrückt. Diese Wellen stören die Steuerung von Herzschlag und Atmung, die eine vergleichbare Frequenz haben. Die riesigen Flügel schwingen mit einer Frequenz von etwa 15 Hz. Dies ist die Eigenfrequenz vieler Organe einschließlich des Gehirns. Die Organe werden so zu übergroßen Schwingungen angeregt, die Fehlfunktionen zur Folge haben.
Danach kann heute kein Bürgermeister, Stadtrat oder Gemeinderat darauf verweisen, er hätte für den Bau eines Windparks gestimmt, weil nach offizieller Verlautbarung Infraschall keinen Einfluss auf die Gesundheit hat. [2]
Stadträte und Bürgermeister haften mit ihrem Privatvermögen
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker und sein Doktorand Andreas Langenbahn haben herausgestellt: Nach Art. 2, Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, “das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d. h. vor allem auch vor rechtswidrigen Angriffen von Seiten anderer zu bewahren.” Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden. Selbst wenn nur ein Ausschnitt der Bevölkerung eine Anfälligkeit für Gesundheitsgefahren durch Infraschall zeigt, muss diese Gefahr beseitigt werden. Lässt der Staat (hierzu gehören auch die Kommunen) Anlagen zu, die gesundheitsschädigenden Infraschall erzeugen, verletzt er seinen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden. Die Genehmigung zum Bau von Windkraftanlagen liegt bei den Stadt- oder Gemeinderäten. Entsprechend sind sie auch haftbar, wenn als Folge gesundheitliche Schäden auftreten. Die Haftung erstreckt sich auch auf das Privatvermögen der Ratsmitglieder. Die parlamentarische Haftungsfreiheit (Indemnität) steht nämlich nur den Mitgliedern staatlicher Parlamente zu, nicht aber den Mitgliedern der Kommunalparlamente zu.
Bei dieser Rechtslage ist damit zu rechnen, dass der größte Teil der Windkraftanlagen stillgelegt wird, sobald ein erster rechtlicher Erfolg erstritten ist. Dann gibt es große Probleme bei den Profiteuren des Windstroms.
Die Verlierer
Verluste gibt es in erster Linie bei den Eigentümern und Betreibern von Windkraftanlagen. Die Anlagen bringen keine Einnahmen mehr und haben nur noch Schrottwert. Sie müssen nicht nur abgeschrieben, sondern auch je nach Vertrag vom Betreiber demontiert werden. Dazu gehört auch die Beseitigung der großen Betonfundamente. Die meisten Betreiber werden dann wohl zahlungsunfähig. Dann bleibt beim Verpächter das Beseitigen des Fundaments.
Viele Banken haben Windkraftanlagen weitgehend finanziert, weil ja nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) über 20 Jahre hohe Einnahmen garantiert werden. Oft sind mehr als 10 Prozent der Bilanzsumme in Ökostromanlagen geflossen. Diese Gelder müssen abgeschrieben werden, wenn die Banken sich nicht anderen Werten beiden Betreibern und Eigentümern rückversichert haben. Die gesamte Anlagesumme von Banken und Anlegern in Windparks dürfte bei etwa 35 Milliarden Euro liegen.
Die Kommunen müssen auf Gewerbesteuer von Windparks verzichten. Gleichzeitig fällt die Beseitigung der Windkraftanlagen in ihrem Gebiet auf die Kommunen zurück, wenn die Betreiber zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt die Haftung für Gesundheitsschäden, die Ratsmitglieder auch mit ihrem eigenem Vermögen befriedigen müssen.
Die Gewinner
Gewinner werden wir alle sein. Gesundheitsschädigungen durch Infraschall von Windgeneratoren werden aufhören. Und es ist zu hoffen, dass viele Mitbürger sich wieder von ihren Schäden erholen. Die Umweltschädigung durch die Verspargelung unserer Landschaften wird rückgängig gemacht. Aber auch der Strompreis wird sinken, wenn der mit den hohen EEG-Kosten belastete Windstrom nicht mehr in das Netz gepumpt wird.
Vielleicht besinnt sich der Gesetzgeber nach der gesetzlichen Stilllegung der Windgeneratoren auch auf eine Aufhebung des unsozialen und planwirtschaftlichen EEGs und seiner weiteren Ausführungsgesetze, damit endlich wieder die Marktwirtschaft die Energieversorgung übernimmt. Nur dann wird Deutschland eine Zukunft haben.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
2. Vorsitzender und Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
Quellen:
[1] Bildquelle: www.pixelio.de/media/629779
uschi dreiucker / pixelio. de
[2] www.youtube.com/watch?v=uF221vI0YU4
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