19. Mai 2014. Nach dem Debakel bei der Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) am Dienstag (13. Mai 2014), die wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Dresdner Amtsgerichts vertagt werden musste, stehen die Anleger vor einem weiteren Scherbenhaufen. Die Veranstaltung war ausgesprochen dilettantisch vorbereitet. Für die Anleger war die Versammlung ein Desaster. Sie haben keine Antworten auf ihre drängenden Fragen erhalten”, kommentiert Rechtsanwalt Florian Nolte von der Anlegerschutzkanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) das Chaos. Die Kanzlei ( www.pwb-law.com ) wird deshalb am Samstag, dem 24. Mai 2014, eine kostenlose Informationsveranstaltung für Infinus-Anleger in Dresden durchführen. Beginn ist um 14 Uhr im Radisson Blu Gewandhaus Hotel.
Bei der Veranstaltung werden Rechtsanwälte der Kanzlei die Fragen der Anleger beantworten und aufzeigen, welche rechtliche Möglichkeiten im Fall “Infinus/Fubus” überhaupt bestehen. Besonders wird die Kanzlei auch über die Problematik eines gemeinsamen Vertreters aufklären. “Ein gemeinsamer Vertreter kostet Millionen Euro und mindert dadurch erheblich die Insolvenzmasse, die eigentlich die Anleger bekommen sollten”, betont Rechtsanwalt Nolte. “Insbesondere stört uns auch die enge Verbindung zwischen dem Insolvenzverwalter und einem der vorgeschlagenen Vertreter.”
Nahezu 2.000 Fubus-Anleger waren am Dienstag (13. Mai 2014) zur Gläubigerversammlung der FuBus nach Dresden gekommen. Bei den Geschädigten handelt es sich um Anleger, die bei der Infinus-Konzernmutter sogenannte Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten. Teilweise mussten die Anleger über eine Stunde bei strömenden Regen ausharren, bis sie endlich in die Messehalle 1 konnten. Die Veranstaltung begann deshalb mit einer über zweieinhalbstündigen Verspätung und endete am frühen Abend mit dem Eklat der Befangenheitsanträge gegenüber der Rechtspflegerin. “Aber das ist noch nicht alles. Der Insolvenzverwalter hat darauf hingewiesen, dass es zur nächsten Gläubigerversammlung keine persönliche Einladung geben wird. Offensichtlich sollen damit Anleger weiter im Unklaren gelassen werden”, betont Florian Nolte. “Infinus/FuBus-Anleger, die nach dieser Gläubigerversammlung jetzt nicht handeln und weiterhin gutgläubig abwarten, was passieren wird, werfen ihr Geld buchstäblich dem Insolvenzverwalter hinterher”, sagt Rechtsanwalt Nolte. “Nun gilt es schnellstmöglich alle möglichen Ansprüche zu prüfen, um den Schaden so gering als möglich zu halten.”
Insgesamt sind vom Finanzskandal rund um die Infinus-Gruppe ca. 40.000 Anleger mit einem Gesamtschaden von über einer Milliarde Euro betroffen. Infinus ist damit einer der größten Anlegerskandale in Deutschland.
Bundesbank und BaFin erneut in der Kritik
Kritisch sieht die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch das Verhalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). “Nach unserem Kenntnisstand wusste die BaFin bereits seit 2010 über die dubiosen Geschäfte der Infinus-Gruppe. Hätte man die Hinweise rechtzeitig publik gemacht”, so Rechtsanwalt Nolte, “hätten Tausende Anleger sicherlich nicht ihr Geld der Future Business anvertraut. Wir sehen hier einen erheblichen Verstoß der Finanzaufsicht”.
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Infinus/FuBus-Anleger.
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