INFINUS-Gruppe vor dem Aus? – Insolvenzrecht

Die Unternehmen Future Busines KG a. A., Prosavus AG, MAS Finanz AG und MAS Vermögensverwaltungs GmbH haben Insolvenzanträge gestellt – Insolvenzrecht

INFINUS-Gruppe vor dem Aus? - Insolvenzrecht

Insolvenzrecht Dresden

Sachverhalt – Insolvenzrecht

Am 12.11.2013 fanden in ca. 30 Objekten der INFINUS-Gruppe staatsanwaltliche Durchsuchungen statt.

-Der Vorwurf richtet sich auf Anlegebetrug. So seien in Verkaufsprospekten zu den Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur
Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht worden.

-Laut Angaben des Sächsischen Landeskriminalamts sind ca. 25.000 Anleger mit einem Anlagevolumen von ca. 400 Mio EUR
betroffen.

-Im Rahmen der Ermittlungen wurden Vermögenswerte wie auch Bankguthaben beschlagnahmt.

-Öffentlich bekanntgemacht sind 2 Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden vom 15.11.2013. Es wurde vorläufige Insolvenz angeordnet.
Das Verfahren Future Business KG a. A. hat das Aktenzeichen 532 IN 2257/13, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt
Dr. Kübler aus Dresden. Das Verfahren Prosauvus AG hat das Aktenzeichen 532 IN 2258/13. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Scheffler aus Dresden.

Rechtslage – Insolvenzrecht

I.Strafrecht – Insolvenzrecht

1.Betrug, § 263 StGB – Insolvenzrecht

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Anlagebetrug vor. Das wäre die Strafbarkeit nach § 263 StGB

Es soll sich um unrichtige Angaben in Verkaufsprospekten über Vermögenslage und Ertragslage der Emittenten handeln.

2.Haftbefehl, § 112 StPO – Insolvenzrecht

Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehle erwirkt. Dabei handelt es sich um Gerichtsbeschlüsse, § 112 I StPO. Dafür muss erstens ein dringender Tatverdacht bestehen und zweitens muss ein Haftgrund vorliegen. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft scheinen einen dringenden Tatverdacht zu bestätigen. Haftgrund ist die Fluchtgefahr oder die Verdunklungsgefahr (Beseitigung von Beweismitteln).

3.Durchsuchungsanordnung, § 102 StPO – Insolvenzrecht

Das Gericht kann nach § 105 I. 1 StPO die Durchsuchung von Räumen anordnen, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt.

Die Staatsanwaltschaft hatte offensichtlich Erfolg, da zahlreiche Unterlagen, Daten usw. aufgefunden wurden.

4.Sicherstellung von Vermögenswerten – Insolvenzrecht

Die Staatsanwaltschaft hat im Weiteren die Bankkonten und die darauf befindlichen Guthaben sichergestellt, § 111 e Abs. 3 StPO.

Diese Vermögenswerte werden nach Insolvenzeröffnung dem Insolvenzverwalter übergeben.

II.Insolvenzrecht

1.Insolvenanträge – Insolvenzrecht

Bezüglich der Firmen der INFINUS-Gruppe liegen Eigenanträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.

Dies ist eine gebotene Handlung. Nach § 18 Abs. 1 InsO kann bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragt werden.

2.Vorläufige Sicherungsmaßnahmen – Insolvenzrecht

In den Insolvenzeröffnungsverfahren Future Busines KG a. A. (Fubus) und Prosaurus AG hat das Insolvenzgericht am 15.11.2013 Beschluss erlassen:

-Es wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

-Es ist ein Gutachten zu erstellen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und – soweit meine Vermutung – ob Fortführungsmöglichkeiten bestehen.

-Weiter ist angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Schuldnerin unzulässig ist.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht

-Für die Anleger und die sonstigen Gläubiger ist das oberste Prinzip: Ruhe bewahren.

-Die Erhebung von Einzelklagen gegen die Schuldnerin macht keinen Sinn.

-Das Insolvenzverfahren steht unter der Prämisse der Gläubigergleichbehandlung. Die Anleger und die sonstigen Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter zur Anmeldung ihrer Forderung/en aufgefordert, soweit sie aus den Unterlagen der Schuldnerin bekannt sind.

-Aus Vorsichtsgründen ist zu empfehlen, bereits jetzt den vorläufigen Insolvenzverwalter zum gerichtlichen Aktenzeichen anzuschreiben, die Forderung geltend zu machen und Belege beizufügen.

Das ist zwar noch keine formale Forderungsanmeldung nach § 174 I InsO. Jedoch ist dann derjenige Gläubiger zumindest aktenkundig.

-Zudem sollte man monatlich das offizielle Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de aufrufen.

-Sofern eine Schlechtberatung von Finanzierungsvermittlern im Raume steht, sollte das Bestehen von Schadenersatzansprüchen geprüft werden.

Dazu ist es unbedingt erforderlich, den Gesamtsachverhalt ab dem Erstkontakt absolut konkret aufzubereiten und die Beweismittel, z. B. Schriftstücke, Zeugen, zu benennen. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum sind auch nahe Verwandte (z. B. Ehegatte, Kinder) Zeugen! Gegen diese Vermittler bzw. Vermittlerfirmen kann Klage erhoben werden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
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Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte “Licht am Ende des Tunnels” wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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“Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns” so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank “Juris” mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Kontakt
Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
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Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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