In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Stadt Riesa durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Riesa aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Riesa auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Riesaer Grundstücksmarkt angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Riesa angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Riesaer Immobilienmarktes ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Stadt Riesa abgeleitet.
Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Riesa unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.
Käufer oder Verkäufer einer Riesaer Immobilie beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Riesa erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.
Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Riesa in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Riesa an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 – 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.
Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books zum Thema “Immobilienwert und Immobilienbewertung” finden sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro direkt auf der Riesaer Seite Immobilienbewertung Riesa oder allgemein unter Immobilienbewertung
Immobilienbewertung Lutz Schneider
Lutz Schneider
Zittauer Straße 12
02681 Wilthen
Deutschland
E-Mail: info@wertermittlung-schneider.de
Homepage: http://www.wertermittlung-schneider.de
Telefon: 03592/31908
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