Immo Campo Handels GmbH & Co. KG: Aktuelle Information zur Mietrechtänderung Mai 2013

In Deutschland lebt ein großer Anteil der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen, das verschafft der Wohnraummiete besondere praktische Bedeutung.

Immo Campo Handels GmbH & Co. KG: Aktuelle Information zur Mietrechtänderung Mai 2013

Immo Campo Handels GmbH & Co. KG

Das Unternehmen Immo Campo Handels GmbH & Co. KG hat sich seit der Gründung von Anfang an auf die Entwicklung von Wohnimmobilien spezialisiert, gleich ob global oder einzeln, zur Kapitalanlage oder Eigennutzung, ob steuer-oder renditeorientiert. Die Immo Campo Handels GmbH ist kompetenter Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen geht. Durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und Engagement stehen die Immobilien, deren Bauqualität und deren Sanierungsmaßnahmen im Fokus und werden auf die persönlichen Bedürfnisse, unter Berücksichtigung der Standortentwicklung, den wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmendaten für die Kunden, zugeschnitten.

Michael Lutz hierzu: “Immer wieder erfahren wir von den Kunden, dass der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu leben an erster Stelle steht. Aber auch mit Sicht auf die Altersvorsorge wünschen sich viele unserer Kunden Investition in Wohneigentum zur Altersvorsorge. Viele Kunden haben zu Recht das Argument der Kostenerwägungen, nach denen Wohnen im Eigenheim gegenüber dem Wohnen zur Miete langfristig die günstigere Alternative ist und dass dieses die sicherste Form der Geldanlage darstellt.”

Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, zu der im November vergangenen Jahres rund 1.800 Deutsche befragt wurden kamen folgende Erkenntnisse zum Vorschein: 38 % der Deutschen wohnen im eigenen Haus, 7% in Wohnungen, die ihnen selbst oder ihren Lebenspartnern gehören. Bezogen auf die Personen in Privathaushalten ergibt sich damit insgesamt ein Eigentümeranteil von 45 %. Ein etwa ebenso großer Anteil der Bevölkerung, 46 %, wohnt zur Miete, 8% leben noch bei ihren Eltern. Für Mieter und Vermieter ist bis Mai 2013 eine Novellierung der Mietrechtänderung in Sicht.

Die wichtigsten Änderungen in 2013:

Bis Mai 2013 soll eine weitere Mietrechtsänderung in Kraft treten. Die Novellierung des Mietrechts betrifft im Wesentlichen vier Regelungskomplexe:

die energetische Gebäudesanierung,

das Vorgehen gegen Mietnomaden

den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

die Länder können den Anstieg von Bestandsmieten in Regionen mit Wohnungsknappheit nach § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Jahren von 20 auf 15 Prozent herabsetzen.

Erstmals gesetzlich geregelt wird auch das Contracting geregelt. Damit ist die Übertragung von eigenen Aufgaben auf ein Dienstleistungsunternehmen gemeint. In Bezug auf Immobilien in seiner Hauptanwendungsform des Liefer-, Anlagen-, Energie- oder Wärme-Contractings bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung bzw. Lieferung von Betriebsstoffen und den Betrieb zugehöriger Anlagen.

– Sofern die Wohnung weiterhin nutzbar ist wirken sich energetische Modernisierungen erst ab dem 4. Monat mietmindernd aus.
– Die energetische Modernisierung (in Bezug auf die Mietsache) rechtfertigt eine Mieterhöhung und findet stärkere Berücksichtigung im Mietspiegel.
– Die Modernisierungsankündigung wird um den Hinweis ergänzt, dass der Mieter ab Zugang der Ankündigung einen Monat Zeit hat, Härtegründe ins Feld zu führen.
– Die Härtefallprüfung bei der Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete (wie bisher maximal 11 %/p. a.) wird in das spätere Mieterhöhungsverfahren verlegt. Dadurch entfällt sie als Verzugsgrund.
– Als Begründung für Modernisierungsmaßnehmen reicht die Berufung auf anerkannte Pauschalwerte.
– Für den Umstieg auf Contracting bedarf es keiner Zustimmung des Mieters. Sofern eine neue Anlage errichtet, effizient betrieben wird oder die Wärme aus einem Wärmenetz kommt, die Umstellung für den Mieter kostenneutral verläuft und rechtzeitig angekündigt wird, dürfen die Contracting-Kosten anstelle der bisherigen Heizkosten auf den Mieter umgelegt werden.
– Bei Nichtzahlung der Kaution und einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten kann der Vermieter ohne Abmahnung fristlos kündigen.
– Räumungssachen werden bei Gericht künftig vorrangig bearbeitet
– Über eine neue Sicherungsanordnung können säumige Mieter gerichtlich zur Hinterlegung von Kreditsicherung für die weiter auflaufenden Mietschulden verpflichtet werden. Reagiert er darauf nicht, kann der Vermieter schneller als bisher ein Räumungsurteil erwirken.
– Die sogenannte Berliner Räumung ist nun rechtens.
– Der Vermieter kann im Zuge des einstweiligen Verfügungsverfahrens schnell Räumungstitel gegen weitere, unberechtigte Untermieter erwirken.
– Die Schutzlücke bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen durch das sogenannte Münchener Modell wird geschlossen, das bedeutet: Eigenbedarfsbedingte Kündigung des Eigentümers von Mietshäusern vor deren Umwandlung in Wohneigentum

V.i.S.d.P.:

Michael Lutz
Immobilienkaufmann
Immo Campo Handels GmbH & Co. KG

Immo Campo Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, besteht aus einem Team von Immobilienspezialisten, die darauf spezialisiert sind Trends auszuwerten, in Anlageentscheidungen umzusetzen, gleich ob global oder einzeln, zur Kapitalanlage oder Eigennutzung, ob steuer-oder renditeorientiert . Seit unserer Gründung steht Immo Campo für Kontinuität und erarbeitet maßgeschneiderte Konzepte, ganz individuell abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Weitere Informationen unter: www.immocampo.de

Kontakt:
Immo Campo Handels GmbH & Co. KG
Michael Lutz
Sigmaringer Str.17
10713 Berlin
(030) 810 967 65
info@immocampo.de
http://www.immocampo.de

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