Immissionsschutz in der Bauleitplanung

„Immissionsschutz in der Bauleitplanung – Aktuelle Regelungen und Verfahren“ lautet der Titel des Seminars, das am 08. Juli 2024 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Mit den letzten Änderungen des BauGB am 23.09.2004 und am 21.12.2006 wurde die Integration der umweltschutzbezogenen Anforderungen in die Bauleitplanung vollzogen.

Immissions- und umweltschutzrechtlichen Regelungen hat im Rahmen der Umweltprüfung zur Bauleitplanung mehr Gewicht bekommen.

Künftig bedürfen alle Bauleitplanverfahren einer Umweltprüfung und eines Umweltberichtes mit Aussagen zu den Überwachungsmaßnahmen der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring).

Zugleich wurden Anforderungen an ein vereinfachtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung definiert.

Der vorbeugende Immissionsschutz ist regelmäßiger Bestandteil der Bauleitplanung bei gewerblich-industriellen Planungen und bei der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete.

Ob typische Gemengelagenkonflikte zu lösen sind oder eine Wohnbebauung an Verkehrsstraßen oder als heranrückende Bebauung an Industriestandorte entwickelt werden soll, stets sind einzelfallbezogen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu Lärm und ggf. zu Gerüchen im Planverfahren sachgerecht und rechtssicher zu bewältigen.

Hier wirkt sich eine gute Zusammenarbeit aller am Verfahren beteiligten Partner nicht nur positiv auf das Planungsverfahren selbst aus, sondern erhöht mit der Festlegung konkreter Vorgaben die Rechts- und Investitionssicherheit, wirkt beschleunigend auf Genehmigungsverfahren und sichert den Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Im Seminar werden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirksame wissenschaftlich-technische Methoden und Instrumente zum Immissionsschutz in der Bauleitplanung vorgestellt, diskutiert und an Praxisbeispielen erläutert.

Unser Referent wird mit den Teilnehmern zusammen Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten und Hemmnisse beim Umgang mit der Bauleitplanung abbauen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L240708.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr Gemeindliche Bauleitplanung – Verfahren und Planungsinstrumente

– Planungserfordernisse

– Aufgaben der Immissionsschutzbehörde und Zusammenwirken mit weiteren Behörden

– Beteiligungsverfahren, Präklusion und Abwägung

– Praxisbeispiele: BP Datteln – aus Fehlern lernen

10.30 Uhr Kaffeepause

10.50 Uhr Vorbeugender Immissionsschutz und seine Instrumente

– Zulässigkeit von Vorhaben, Festsetzungskatalog nach BauNVO

– Lärm und Gerüche in der Bauleitplanung, Vorbelastungsermittlung, Immissionsprognosen, Kontingentierungen, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen von Planungsregelungen

– Achtungsabstände / angemessene Abstände zu Störfallbetrieben (§ 50 BImSchG, KAS 18 Leitfaden); Regelungsmöglichkeiten im BP

– Praxisbeispiele: BP für Outlet-Center im Umfeld eines Störfallbetriebes

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Methoden zur Lösung von Planungs- und Immissionsschutzkonflikte

– Städtebaulicher Wille und Optimierung Planungsablauf

– Anforderungen an Bestandsaufnahmen und Umfeldanalysen

– Konfliktlösungen über den § 1(10) BauNVO

– Sanierungsregelungen und städtebauliche Verträge

– Abwägungserfordernis und –möglichkeiten

– Praxisbeispiel: BP Gewerbepark – Umsetzung des städtebaulichen Willens mit Planungs- und Festsetzungsregelungen

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Zusammenfassung und Abschlussdiskussion anhand von Beispielen

– Lösung in städtebaulichen Gemengelage

– Lösung von Immissionskonflikten Lärm

– Lösung von Immissionsschutzkonflikten Gerüche

– Lösung von Konflikten bei Unterschreitung des Achtungsabstandes zu Störfallbetrieben

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

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