Im Aufzug steckengeblieben – kein Grund zur Panik

Im Aufzug steckengeblieben – kein Grund zur Panik

ARAG Experten über die wichtigsten Verhaltensregeln, wenn der Lift stehen bleibt

Im Aufzug steckengeblieben - kein Grund zur Panik

Ruhig bleiben, wenn der Fahrstuhl stecken bleibt? Auch für Nicht-Klaustrophibiker wahrscheinlich eine echte Herausforderung. Dabei gehören Aufzüge laut Statistik zu den sichersten Transportmitteln der Welt. Gleichzeitig hat der TÜV Rheinland erst letztes Jahr 2.000 Fahrstühle stillgelegt, weil sie gravierende Mängel aufgewiesen. Also doch ein Grund für Schnappatmung, wenn der Lift streikt?

Das sagen die Zahlen
In Deutschland gibt es rund 700.000 Aufzüge und jährlich kommen etwa 18.000 neue Fahrstühle hinzu. Angesichts dieser Zahl scheinen 26 Aufzugunfälle mit Todesfolge im Zeitraum 2008 bis 2015 (Mängelliste 2016, Verband der TÜV e.V. [VdTÜV]) verhältnismäßig wenig. Die Prognose sieht allerdings anders aus: In 2017 hat der TÜV Rheinland bei einer bundesweiten Überprüfung festgestellt, dass fast jeder siebte Fahrstuhl technisch erheblich bedenklich ist. Und obwohl hierzulande jeder Aufzug einmal jährlich unabhängig begutachtet werden muss, geht der VdTÜV davon aus, dass sich 20 Prozent aller Betreiber dieser gesetzlichen Vorschrift entziehen.

Aufzüge können nicht abstürzen
Wer auf Nummer sicher gehen will, dass er in einen geprüften Fahrstuhl steigt, sollte auf die seit 2015 vorgeschriebene Plakette achten, die im Fahrstuhl angebracht wird, wenn er regelmäßig begutachtet wird. Und auch wenn der Lift wider Erwarten dann doch mal stecken bleibt, kann nicht viel passieren. Horrorszenarien à la Hollywood, in denen Aufzüge in die Tiefe rauschen, sind quasi unmöglich. Denn die Kabine wird durch drei bis zehn parallel laufende Tragseile gehalten, von denen jedes einzelne Seil laut Aufzugsverordnung das Zwölffache des zulässigen Gewichtes der Kabine halten können muss. Und selbst wenn buchstäblich alle Stricke reißen, gibt es Bremsbacken an den Führungsschienen des Fahrkorbes, die automatisch ausgelöst werden, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Ersticken unmöglich
Ist der Fahrstuhl voll, kommt man seinen Mitmenschen schon einmal ungewollt näher. Auch wenn die Luft dabei etwas dicker werden kann: Ersticken im Fahrstuhl ist unmöglich. Denn sowohl in den Türen und an der Decke der Kabine gibt es Lüftungsöffnungen, die zum Aufzugsschacht führen, der immer eine Öffnung ins Freie hat.

Was tun im Notfall?
Jeder Aufzug in Deutschland muss über einen Notrufknopf in der Kabine verfügen. Wenn man diesen betätigt, wird eine Notrufzentrale angerufen, die rund um die Uhr erreichbar ist. Geht der Notruf ein, wissen diese Stellen bereits, um welchen Aufzug es sich handelt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es wichtig ist, den Knopf etwa drei bis fünf Sekunden gedrückt zu halten. Die Missbrauchskennung ignoriert zu kurzes Drücken. Laut gesetzlicher Vorschrift muss innerhalb von 30 Minuten ein Rettungsteam vor Ort sein. Das kann der Betreiber der Aufzugsanlage sein, ein beauftragter Hausmeister oder aber in seltenen Fällen die Feuerwehr. Sie bringen den Fahrkorb in eine Position, in der sich die Türen der Kabine von außen öffnen lassen. Die ARAG Experten raten unbedingt von Befreiungsversuchen in Eigenregie ab. Denn gerade wenn Fahrstühle zwischen Etagen stecken bleiben, kann es bei eigenmächtigen Ausstiegsversuchen zu schweren Unfällen kommen.

Wer trägt die Kosten für den Einsatz?
Ist das Dilemma nicht selbstverschuldet, beispielsweise durch Vandalismus, muss in der Regel der Eigentümer des Gebäudes die Kosten für den Befreiungseinsatz zahlen, da er für die Sicherheit des Aufzuges verantwortlich ist. Allerdings kann er diese Pflicht auf einen Hausmeister, Verwalter oder auch den Vermieter übertragen.

Welche Rechte haben Betroffene?
Wenn der Fahrgast mehrere Stunden im steckengebliebenen Aufzug ausharren muss, kann er nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass Betreiber oder Eigentümer des Aufzugs die Störung verschuldet haben.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden