IfKom: Neue Regeln zur Breitbandförderung zielgerichtet gestalten!

Die IfKom begrüßen die Einigung mit der EU-Kommission grundsätzlich, aber um das Ziel eines flächendeckenden Gigabitnetzes zu erreichen, sind noch vermehrt Anstrengungen zu unternehmen.

Nach dem Kompromiss mit der EU-Kommission darf Deutschland die Breitbandförderung ausweiten. Die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen darf aber nicht Förderung “um jeden Preis lauten.” Nach Auffassung des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) sollten die Fördermittel schwerpunktmäßig dort eingesetzt werden, wo großer Nachholbedarf bei weißen und grauen Flecken besteht. Die Förderrichtlinie muss entsprechend gestaltet werden, so dass das Ziel eines möglichst flächendeckenden Netzes mit Gigabitgeschwindigkeit am Anschluss auch schnell erreicht werden kann.

Zur Förderung des Breitbandausbaus in den so genannten “grauen Flecken” wurde in diesen Tagen eine Einigung mit der EU-Kommission bekannt. Der wichtigste Punkt darin ist die Anhebung der “Aufgriffsschwelle”. Diese beträgt derzeit 30 Megabit pro Sekunde und stellt eine Grenze dar, oberhalb derer ein Ausbau mit höheren Geschwindigkeiten nicht gefördert werden darf. Der Ausbau eines Glasfasernetzes zur Erreichung des Gigabitzieles geht also bisher – zumindest förderpolitisch – an diesen Häusern vorbei, denn sie gelten als ausreichend versorgt. Diese Grenze soll nunmehr auf 100 Megabit pro Sekunde angehoben werden und ab dem Jahr 2023 ganz wegfallen.

Die IfKom begrüßen diese Einigung mit der EU-Kommission grundsätzlich. Das Bestehen einer Grenze wie der Aufgriffsschwelle von 100 Megabit pro Sekunde hätte jedoch besser gleich aufgegeben werden sollen. Aus netzplanerischer Sicht ist es immer besser, Gebiete als Ganzes zu versorgen und den Glasfaserausbau flächendeckend voranzutreiben. Das Umgehen von Ausbaugebieten, die nicht förderungsfähig sind, erfolgt dann nur aus kommerziellen Gründen – technisch und bezüglich der Kosteneffizienz ist das jedoch nicht sinnvoll. Gut gemeint ist der Wegfall jeder Aufgriffsschwelle für so genannte sozio-ökonomische Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen. Allerdings ist fraglich, ob ein sinnvoller technischer Ausbau zu Einzelstandorten vorgenommen werden kann und sollte, nur weil dieser förderungswürdig ist, die Gebäude rechts und links des Weges mangels Förderung jedoch nicht gleich mit Gigabitleitungen angeschlossen werden. Die Förderrichtlinien müssen daher darauf ausgerichtet sein, solche unwirtschaftlichen Effekte zu vermeiden.

Um das Ziel eines flächendeckenden Gigabitnetzes zu erreichen, sind noch vermehrt Anstrengungen zu unternehmen. Der Bericht der Bundesregierung zum Breitbandausbau weist Ende 2019 eine Versorgung von 83,8 Prozent der deutschen Haushalte aus, die mindestens über eine Downloadrate von 100 Megabit pro Sekunde verfügen können. Das Gigabitziel erfüllt bereits 43,2 Prozent aller Haushalte. Die ursprünglich bereits für Ende des Jahres 2018 von der Bundesregierung flächendeckend vorgesehenen 50 Megabit pro Sekunde erreichen inzwischen 91,9 Prozent der Haushalte oder ca. 8 Prozent, das sind rund 3,3 Millionen Haushalte, eben noch nicht.

Insbesondere für den ländlichen Bereich kann die Breitbandförderung zukünftig wesentlich großflächiger als bisher zum Tragen kommen, denn bisher war selbst in kleineren Städten die Innenstadt bisweilen von der Breitbandförderung abgeschnitten, da sie bereits über eine ausreichende Grundversorgung mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde verfügte. Außerdem können ländliche Gebiete, in denen bisher nur der FTTC-Ausbau gefördert wurde, nach den Vorgaben der Investitionsschutzklausel bald erneut mit Glasfasern zu den Gebäuden (FTTB bzw. FTTH) ausgebaut werden.

Die Breitbandförderung war bisher – auch aufgrund von EU-Vorgaben – sehr bürokratisch gestaltet und hat manch eine Kommune auch überfordert. Daher sollten, nachdem nun einige Hemmnisse durch den Kompromiss mit der EU-Kommission aus dem Weg geräumt wurden, die neuen Förderrichtlinien möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Zusätzliche Hilfen für Kommunen zum Umgang mit der Breitbandförderung und der schnelle Abruf von Beratungsleistungen sollten zusätzlich implementiert werden, um den höchstmöglichen Nutzen aus dem Förderprogramm zu ziehen. Die Richtlinien müssen zudem so gestaltet werden, dass mit den Fördermitteln der größtmögliche Effizienzgewinn erreicht werden kann.

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