IfKom: Konvergenz von Fernsehen und Internet erfordert Novellierung der Mediendienstrichtlinie

Eine Unterscheidung zwischen klassischen TV-Angeboten und Videodiensten im Internet ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bund-Länder-Kommission ist auf dem richtigen Weg zu modernen Rechtsvorschriften.

Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die von einer Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission vorgelegten Positionen zur Novellierung der Audiovisuellen Mediendienstrichtlinie (AVMD). Das deutsche Positionspapier wurde inzwischen an die EU-Kommission übermittelt.

Als nicht mehr zeitgemäß sehen die IfKom die bisherige Unterscheidung zwischen Fernsehangeboten und Videodiensten aus dem Internet an. Ebenso wird eine Übertragung der TV-Medienordnung auf Internetangebote dem auf völlig anderen technischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen basierenden Medium nicht gerecht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ebenfalls diese Sichtweise und hält nicht mehr an der Definition eines “fernsehähnlichen” Angebotes im Internet fest, das derzeit denselben strengen Vorschriften unterliegt wie herkömmliche Fernsehangebote. Wogegen heute Video-on-Demand Dienste oder Videocasts, z. B. auf YouTube, nur allgemeine Vorschriften wie den Jugendschutz einhalten müssen. Diese Unterscheidung soll zukünftig wegfallen.

Grundlegende Bestimmungen (“Jugendschutz, Hassrede, Verbraucherschutz”) der AVMD-Richtlinie sollen jedoch auf alle audiovisuellen, geschäftsmäßig erbrachten Dienstleistungen ausgeweitet werden. Es wird eine Basisregulierung auf hohem Niveau in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde und auf den Jugend- und Verbraucherschutz angestrebt. Der Jugendmedienschutz sowie die Regelungen zur Aufstachelung zum Hass sollen für alle audiovisuellen, d. h. auch für nicht-redaktionell verantwortete Mediendienste, gelten. Bisherige Regelungen zur Werbung, z. B. zeitliche Begrenzung oder Umfang, sollen abgeschafft werden. Lediglich einige wenige Einschränkungen, z. B. keine Werbeunterbrechung in Nachrichtensendungen, bleiben bestehen.

Ob sich die beabsichtigten Freigaben bezüglich der Werbung durch die Fernsehanstalten umsetzen lassen, hängt sicher auch von der Akzeptanz der Zuschauer ab. Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung zwischen Fernsehen und Internetangeboten ist jedenfalls nach Meinung der IfKom der richtige Weg im Umgang mit der Medienkonvergenz von TV und Internet. Die EU-Kommission sollte diese Stellungnahme bei der Novellierung der Mediendienstrichtlinie berücksichtigen. Die anschließende Umsetzung in nationales Recht sowie die Weiterentwicklung des gesamten Rechtsrahmes, z. B. durch das Telemediengesetz oder den Rundfunkstaatsvertrag, muss nach Auffassung der IfKom der modernen Medienwelt und der zunehmenden Bedeutung des Internets Rechnung tragen. Auch die Regulierungsaufsicht ist angesichts der verteilten Zuständigkeiten von Bund und Ländern in Deutschland zu vereinheitlichen.

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