Patientenverband und Landesregierung von BaWü setzen sich für Wahltarife mit Homöopathie ein
Kosten für Komplementärarzneimittel wie die Homöopathie können derzeit im Rahmen von Krankenkassen-Wahltarifen erstattet werden. Die Krankenkassen finanzieren Versicherten, die dieses Tarifmodell anbieten, die Kosten u.a. für homöopathische Arzneimittel. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant, den Krankenkassen-Wahltarif im Rahmen des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetztes (TSVG) abzuschaffen. Für eine Beibehaltung der Wahltarife setzt sich der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) ein. Zudem hat sich die schwarz-grüne Landesregierung von Baden-Württemberg für die Wahltarife ausgesprochen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative fand im November die Zustimmung der Länder. Ihre Argumentation: Vor allem für Menschen mit höherem Bedarf, wie chronisch Kranke oder Patienten mit Krebserkrankungen, seien die Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend.
Wahltarife mit Homöopathie sind vor allem für chronisch Kranke wichtig
Der Wahltarif basiert auf dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Er wurde im Jahr 2007 eingeführt und sieht eine Kostenübernahme für Arzneimittel aus besonderen Therapiebereichen vor. Das Bundesministerium begründet seine Pläne für eine Abschaffung mit einer geringen Nachfrage nach diesem Tarifmodell. Mit Rücksicht auf chronisch kranke oder krebskranke Patienten setzt sich der Bundesrat für den Erhalt der Wahltarife ein. Gerade diese Patientengruppe nutze die Wahltarife stärker.
Mit Wahltarifen Sicherheit für die Erstattung homöopathischer Arzneimittel erhalten
Auch Meinolf Stromberg, erster Vorsitzender des BPH, sieht vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen betroffen. Diese würden durch eine Abschaffung der Wahltarife benachteiligt, befürchtet der Patientenvertreter. Denn gerade diese Patienten sicherten über diesen Tarif ihre homöopathischen Arzneimittel ab. Nicht nachvollziehbar ist Stromberg zufolge auch die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums, die Wahltarife würden nicht nachgefragt. Für Stromberg müssen diese Versorgungsinstrumente bestehen bleiben, um den Patienten Sicherheit zu geben. Denn eine gesetzliche Garantie für die Erstattung von Arzneimitteln oder Therapien, etwa aus der Homöopathie, gebe es zurzeit nicht. Auch die Satzungsleistungen, die Spahn als Alternative ins Gespräch bringt, seien freiwillige Leistungen der Krankenkassen.
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