Hochwasserschutz und Bauleitplanung – Rechtliche Vorgaben und Spielräume im WHG und im BauGB

„Hochwasserschutz und Bauleitplanung – Rechtliche Vorgaben und Spielräume im WHG und im BauGB“ lautet der Titel eines Seminars, das am 26. September 2023 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.

Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet. Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich ‑ Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.

Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.

In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert. Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.

Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.

Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 439€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W230926.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Rechtliche Grundlagen im Überblick
– bundesrechtlich vorgesehene Überschwemmungsgebietstypen
– „festgesetzte“, „vorläufig gesicherte“ und „faktische“ Überschwemmungsgebiete
– „Risikogebiete außerhalb von Ü-Gebieten“, § 78b WHG, „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78c WHG
– Überblick über die Planungs- und Bauverbote und deren Ausnahmen
– Erhaltungsgebot, § 77 WHG

11.05 Uhr Kaffeepause

11.20 Uhr Verbot der Ausweisung von neuen Baugebieten im Außenbereich und Ausnahme in festgesetzten ÜSG
– Planungsverbot gemäß § 78 I WHG
– Ausnahmen (§ 78 II WHG), Drittschutz

12.45 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Anforderungen an die Bauleitplanung im „faktischen ÜSG“
– Vorgaben des BauGB und der Landesbauordnungen
– Vorgaben des § 77 WHG

14.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten
– Vorgaben des Bauverbots gemäß § 78 I Satz 1 Nr. 2 WHG und Ausnahmen gemäß § 78 Absatz III WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten
– Bauverbot gemäß § 78 IV WHG und Ausnahmen gemäß § 78 V WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung

16.00 Uhr Entschädigungsrechtliche Aspekte
– Planschadensrecht (§§ 39 ff. BauGB)
– Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB)

16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

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