Wann zahlt die Voll-, wann die Teilkasko – und muss der Autofahrer haften? Antworten der Sparkassen DirektVersicherung AG
Das Hochwasser erreichte dieser Tage neue, bedenkliche Rekordwerte im Süden und Osten des Landes. Und die Gefahr ist noch nicht vorbei. Viele Ortschaften und ganze Städte stehen komplett unter Wasser; in den Überschwemmungsgebieten müssen Landstriche evakuiert und Deiche verstärkt werden. Und ein trauriger Höhepunkt ist, dass im europäischen Raum bereits mindestens 15 Personen ihr Leben in den Fluten verloren.
Doch auch von großen materiellen Belastungen wird zu reden sein. Die Bundesregierung stellte zwar kurzfristig finanzielle Unterstützung in Aussicht, aber viele Menschen fragen sich auch, in welchem Umfang ihre Versicherung für Schäden aufkommt. Wie ist zum Beispiel ein Fahrzeug geschützt? Die Sparkassen DirektVersicherung AG hat deswegen aus aktuellem Anlass ein paar wichtige Fakten zusammengestellt:
Was deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ab?
– Beruhigend: Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung sind durch die Teilkasko abgedeckt – also auch durch eine Vollkasko, in der ja die Teilkasko automatisch enthalten ist.
– Beispiel: Ein auf der Straße geparktes Auto wird durch unmittelbare Einwirkung einer Überschwemmung – eindringendes Wasser – beschädigt. Es gilt die Regel: Versichert ist der Fall, wenn das Wasser zum Auto kommt; nicht umgekehrt.
– Ähnliches gilt für Beschädigungen durch Steine, die bei sehr starken Regenfällen auf abschüssigem Gelände in Bewegung geraten sind.
– Dringt aber das Wasser in den Motorraum ein, weil Sie z. B. durch eine tiefe Wasseransammlung fahren, und es entsteht ein Wasserschlagschaden, liegt ein Unfall vor – und in diesem Fall zahlt nur die Vollkasko-Versicherung.
Schadenminderungspflicht: Haften Sie als Autofahrer bei Gefahren mit?
Schadenminderungspflicht bedeutet, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge trägt, drohenden Schaden bestmöglich einzugrenzen oder abzuwenden. Ein auf den ersten Blick umfassender Kfz-Versicherungsschutz kann also durch Eigenverschulden eines Autofahrers hinfällig werden.
Im Fall “Überschwemmung” bedeutet das konkret: Der Fahrzeugführer sollte nicht über Straßen oder durch Unterführungen mit Hochwasser fahren. Auch das Parken auf hochwassergefährdeten Flächen trotz Warnung kann den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Autofahrer sollten ihr Ihr Auto also schnellstmöglich in Sicherheit bringen…
Ein Plus bei der Sparkassen DirektVersicherung AG:
Normalerweise liegt in den oben genannten Fällen eine sog. grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Fahrzeughalter trotz Warnung vor Hochwasser sein Auto nicht rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich entfernt oder in diesen einfährt. Die Kaskoversicherung setzt dann ganz oder teilweise aus. Wir verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in allen Produktvarianten.
Die aufgezählten Schadenbeispiele sind also bei der Sparkassen DirektVersicherung abgedeckt.
Die Sparkassen DirektVersicherung AG gehört zur größten deutschen Finanzdienstleistungsgruppe, der Sparkassen-Organisation. Als Direktversicherer kommt das Unternehmen dem Wunsch einer zunehmenden Zahl von Kunden entgegen: Der Kauf von Versicherungsprodukten und die Abwicklung von Schadenfällen sollen “direkt” erfolgen – z. B. einfach per Telefon oder Internet. Kunden mit dieser Erwartung bietet die S-Direkt Schnelligkeit und einen Rund-um-die-Uhr-Service.
Am Bedarf der Kunden ausgerichtete Verträge sind die Basis für kundengerechte, risikoangemessene und damit faire Preise. Daneben ist die unbedingte Serviceorientierung ein entscheidender Nutzen. Kundenfreundliche Geschäftszeiten, Kompetenz, Schnelligkeit, 24-Stunden-Hilfe im Schadenfall sind nur einige der Servicekomponenten der Sparkassen DirektVersicherung AG.
Kontakt
Sparkassen DirektVersicherung AG
Dr. Jürgen Cramer
Kölner Landstraße 33
40591 Düsseldorf
0211 / 729 84 01
juergen.cramer@sparkassen-direkt.de
http://www.sparkassen-direkt.de; www.facebook.com/sdv24
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