KBM Legal erläutert die rechtlichen Vorgaben für Arbeitgeber bei hohen Temperaturen
Deutschland ächzt unter sommerlicher Hitze. Doch selbst bei hohen Temperaturen wie sie aktuell herrschen haben Arbeitnehmer kein Recht darauf ihre Arbeit niederzulegen. Denn anders als in der Schule gibt es im Arbeitsrecht bzw. für Arbeitnehmer kein Hitzefrei.
“Während in Schulen die Freistellung der Schüler vom Unterricht ab bestimmten Temperaturen in Betracht gezogen werden muss, gibt es solche speziellen Grenzwerte für Arbeitnehmer nicht”, so Rechtsanwältin Monika Korb von KBM Legal. “Allerdings müssen Arbeitnehmer auch nicht ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, wenn unerträgliche Hitze am Arbeitsplatz herrscht.”
So obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Kommt er dieser nicht nach und ist aufgrund hoher Temperaturen eine ordnungsgemäße Arbeit nicht mehr möglich, ist eine Arbeitsverweigerung seitens des Arbeitnehmers zulässig. Wie der Arbeitsplatz beschaffen sein muss, regelt die Arbeitsstättenverordnung nach Anhang zu § 3 Ziffer 3.5.
Demnach hat der Arbeitgeber – je nach Temperatur bzw. Branche sowie der zu verrichtenden Tätigkeit – passende Abhilfe zu schaffen: zum Beispiel Pausen gewähren, Klimageräte aufstellen, Trinkwasser anbieten oder die Arbeitszeiten verlegen.
“Auch die Lockerung des Dresscodes kann ein adäquates Mittel gegen die Hitze sein. Für die Änderung der Kleiderordnung gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch. Sie muss je nach Beruf und Position angemessen sein, sprich nicht zu aufreizend sein. In einigen Branchen ist die Kleiderordnung zudem festgelegt und kann nicht ohne Weiteres verändert werden, wie beispielsweise in Krankenhäusern”, erklärt Rechtsanwältin Korb.
Über:
KBM Legal Rechtsanwälte GbR
Herr Götz Sommer
Subbelratherstraße 13
50672 Köln
Deutschland
fon ..: 0221 977 698 0
fax ..: 0221 977 698 21
web ..: http://www.kbm-legal.com
email : info@kbm-legal.com
Über KBM Legal Rechtsanwälte GbR
Die Anwaltskanzlei KBM Legal mit Standorten in Köln und Düsseldorf berät und vertritt Mandanten im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Das Spektrum umfasst Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Medien- und Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht. Zum Mandantenstamm der Kanzlei zählen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, Organisationen und Institutionen sowie Selbständige, Einzelkaufleute und Freiberufler, die umfassend, interdisziplinär und zielorientiert betreut werden. Erklärtes Ziel der Kanzlei ist es, juristische Auseinandersetzung schnell, effektiv und, sofern möglich, in außergerichtlichen Einigungsprozessen für ihre Mandanten zum Erfolg zu führen. www.kbm-legal.com
Pressekontakt:
KBM Legal Rechtsanwälte GbR
Herr Götz Sommer
Subbelratherstraße 13
50672 Köln
fon ..: 0221 977 698 0
web ..: http://www.kbm-legal.com
email : info@kbm-legal.com