Hitzefrei am Arbeitsplatz?

Hitzefrei am Arbeitsplatz?

Hitzefrei am Arbeitsplatz?

(Bildquelle: https://unsplash.com/photos/HXOllTSwrpM)

Die letzten Tage waren heiß – Europa ächzte unter der Hitze. Eine Zumutung für alle die sich nicht ins Freibad verziehen können, sondern arbeiten müssen. Doch was ist zumutbar, und ab wann müssen Arbeitgeber*innen eingreifen?

Eine allgemein gültige Gradzahl, ab der es für Mitarbeitende unzumutbar ist zu arbeiten, gibt es in Deutschland nicht. Dies ist immer von der Schwere der Tätigkeit und der Umgebung abhängig. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz baua) stellt aber Technische Regeln zum Arbeitsschutz auf, an die sich Betriebe halten müssen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden fortlaufend ergänzt und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.

Für Büroarbeit gilt folgendes.

Bis 26 Grad Raumtemperatur und max. 55% Luftfeuchte

Die ideale Temperatur für Innenräume liegt bei +20 bis +26 Grad Celsius. Büroarbeit ist bei diesen Temperaturen am angenehmsten. Wobei Forschende herausgefunden haben, dass Männer eher am unteren Ende der Temperaturskala produktiv sind – Frauen hingegen die besten Leistungen bringen, wenn es etwas wärmer ist.

Bis 30 Grad Raumtemperatur und max. 44% Luftfeuchte

Steigt die Temperatur im Büro auf +26 bis +30 Grad Celsius, dann sind Arbeitgeber*innen angehalten Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die baua schlägt hierbei folgende Maßnahmen zur Erleichterung vor.

– effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
– effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
– Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
– Lüftung in den frühen Morgenstunden
– Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
– Lockerung der Bekleidungsregelungen
– Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
– Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren) oder Klimaanlagen
– Bereitstellen von Trinkwasser zur Kühlung

Bis 35 Grad Raumtemperatur und max. 33% Luftfeuchte

Ab einer Temperatur von +30 bis +35 Grad Celsius werden die zuvor genannten Maßnahmen zur Verpflichtung. Dabei sollen technische Maßnahmen (z.B. die Nutzung von Ventilatoren) den personellen Maßnahmen (z.B. die Verlegung der Arbeitszeit) vorgezogen werden.

Wichtig dabei ist, nicht nur die reine Raumtemperatur zählt, sondern auch die relative Luftfeuchte im Raum spielt eine Rolle. Überschreitet eine Messung der folgenden Tabelle den festgelegten Wert, dann ist damit die “Schwülegrenze” erreicht.

Lufttemperatur +26C / 55% relative Luftfeuchte
Lufttemperatur +28C / 50% relative Luftfeuchte
Lufttemperatur +30C / 44% relative Luftfeuchte
Lufttemperatur +32C / 39% relative Luftfeuchte
Lufttemperatur +35C / 33% relative Luftfeuchte

Ab 35 Grad Raumtemperatur

Übersteigt die Lufttemperatur im Raum +35 Grad Celsius, ist dieser ohne wirksame Gegenmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Wirksame Gegenmaßnahmen ab dieser Temperatur können z.B. Luftduschen, Wasserschleier und Klimaanlagen sein. Sofern technische Maßnahmen nicht möglich sind, müssen Entwärmungsphasen eingelegt werden, bei der sich Mitarbeitende entsprechend wieder klimatisieren können.

Was tun, wenn es zu heiß wird?

Wird es im Büro zu heiß, dann dürften Arbeitnehmer*innen jedoch nicht einfach hitzefrei machen. Sofern Mitarbeitende feststellen, dass es am Arbeitsplatz zu heiß wird, sind Arbeitnehmer*innen in der Pflicht Vorgesetzte, bzw. den Chef oder die Chefin zu informieren.

Dieser muss dann die Gelegenheit erhalten, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dabei können Arbeitnehmer*innen aber nicht einfordern, dass z.B. eine Klimaanlage eingebaut wird, sofern andere Maßnahmen, z.B. Lüften in den frühen Morgenstunden und anschließende Verdunkelung der Jalousien auch eine Verbesserung bewirken. Die Art der Maßnahme obliegt dem Betrieb.

Welche Regeln gelten im Home-Office?

Die wenigsten Angestellten dürften einen wirklichen Home-Office Arbeitsplatz haben, der vom Betrieb eingerichtet und betrieben wird. Ist dies so, dann wäre der Betrieb tatsächlich in der Pflicht.

In der Corona Pandemie hat es sich jedoch etabliert, Angestellten das mobile Arbeiten zu ermöglichen. Beim mobilen Arbeiten können sich Mitarbeitende ihren Arbeitsplatz selbst aussuchen und sind daher nicht gezwungen in der Hitze zu arbeiten. Mitarbeitende mit mobilem Arbeitsplatz haben auch meistens einen Platz im Büro, zu dem sie bei zu großer Hitze flüchten können. Arbeitgeber*innen müssen nur dort sicherstellen, dass die Temperatur die gesetzten Grenzen nicht überschreitet.

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