Hitze als prüfungsrechtliches Problem

Hitze als prüfungsrechtliches Problem

Angesichts der lang andauernden Hitze über Deutschland war es nur eine Frage der Zeit, bis dieser Zustand prüfungsrechtlich ein Problem werden würde

Hitze als prüfungsrechtliches Problem

Hitze als prüfungsrechtliches Problem

Angesichts der lang andauernden Hitze über Deutschland war es nur eine Frage der Zeit, bis dieser Zustand prüfungsrechtlich ein Problem werden würde – allerdings dieses Mal nicht im Nachhinein in einem Einzelfall nach einer nichtbestandenen Prüfung – sondern vorsorglich, um Verfahrensfehler und nachträgliche Beanstandungen zu verhindern:

Erst als Bonner Examenskandidaten ihren Streit mit dem Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf öffentlich machten, wurden die nicht klimatisierten Schreibräume am OLG Köln spontan nachgerüstet.

Warum nicht gleich so? Das fragt sich eine Gruppe Bonner Referendare, die nun ihre Klausuren zum Zweiten juristischen Staatsexamen schreibt. Angesichts der derzeitigen Temperaturen stritten sie sich lange im Vorfeld der Examensarbeiten mit dem LJPA Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf.

Die Referendare sahen sich – zu Recht – benachteiligt, weil der Raum im Dachgeschoss des OLG Köln, in dem sie aktuell ihre schriftlichen Arbeiten ablegen, bis vor wenigen Tagen nicht über eine Klimaanlage verfügte – die Räume der Kollegen an anderen Standorten, zum Beispiel in Düsseldorf, hingegen schon.

Nun hat man am OLG Köln am vergangenen Dienstagnachmittag nachgerüstet: Es wurden kurzfristig beschaffte mobile Klimaanlagen aufgestellt. Nun ist man nun guter Dinge, die Raumtemperatur in den Kölner Klausursälen unter der Marke von 26 Grad halten zu können. An anderen Schreiborten würden – “den tatsächlichen und technischen Gegebenheiten entsprechend” – andere Maßnahmen und gegebenenfalls andere Geräte zum Einsatz kommen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Bonner Referendare befürchteten, dass keine andere Vorkehrungen mit Klimaanlagen, wie sie an anderen Prüfungsorten fest installiert sind, in ihrer Wirkung mithalten können würden. Schon gar nicht in einem aufgeheizten Dachgeschoss eines Altbaus während einer mehrstündigen Klausur.

Als diverse Wetterdienste für den Donnerstag und Freitag dieser Woche – und damit zu den ersten zwei Klausuren – erneut Temperaturen von über 30 Grad ankündigten, stellten die Referendare einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht Düsseldorf: “Wir wollten, dass das LJPA verpflichtet wird, dafür zu sorgen, dass es nicht wärmer als 26 Grad in den Räumen des OLG Köln wird, oder – hilfsweise – andere Räumlichkeiten mit entsprechenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.”

Am Dienstagabend reichten sie den Antrag ein. Dass man in Köln zwischenzeitlich mobile Klimageräte aufgestellt hatte, wussten die Prüflinge zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie wurden erst am Mittwochvormittag vom LJPA unterrichtet.

Angeblich haben die Referendare ihre Anträge zurückgenommen, statt sie “für erledigt” zu erklären und zu beantragen, dem LJPA die Kosten aufzuerlegen.

Es ist noch nicht entschieden, ob in einem solchen – vorhersehbaren – Fall die Prüflinge bereits (wie hier) im vornherein tätig werden müssen oder ob es ausreicht, während der Leistungserbringung (der Klausur) die unerträgliche Hitze zu rügen. Wir empfehlen, immer den sichersten Weg zu gehen und bereits vor der Klausur das Prüfungsamt – das die Situation allerdings kennen müsste – hierauf aufmerksam zu machen.

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