Vom Arbeitsgericht Mainz wurde kürzlich ein spektakuläres Urteil gefällt. Heinz Müller, Profi-Fußballer, hat einen Sieg gegen Bundesligisten Mainz 05 errungen.
Heinz Müller: 1 – Mainz 05: 0
Konkret ging es um eine Befristungskontrollklage. Heinz Müller wollte festgestellt wissen, dass sein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag beim Profi-Klub wegen Unwirksamkeit einer Befristung nun auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Er bekam vom Gericht Recht. “Nach deutschem Arbeitsrecht ist eine Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nur für eine Länge von 2 Jahren zulässig. Ansonsten gilt er nämlich als unbefristet geschlossen.”, erklärt Dr. Perabo-Schmidt aus der Kanzlei Cäsar-Preller.
Auch vom Arbeitsgericht Mainz hörte man, dass eine Befristung eines Arbeitsvertrages eines Spitzensportlers nur nach § 14 TzBfg zulässig ist. Es gäbe auch keine Eigenart beim Beruf eines Sportlers, welche hier eine Abweichung zulassen könnte. “Auch bei Spitzensportlern gelten hiernach ganz gewöhnliche arbeitsrechtliche Regeln.”, so Dr. Perabo-Schmidt weiter. Auch wenn es voraussichtlich eine Überprüfung des Urteils in nächster Instanz gibt, fürchten sich Funktionäre, weil sie so verpflichtet sein könnten, von nun an nur noch unbefristete Arbeitsverträge schließen zu müssen.
Es bleibt abzuwarten, wie es beim Rückspiel in zweiter Instanz weitergeht.
Täglich aktuelle Rechtnews lesen auf www.caesar-preller.de
Über:
Kanzlei Cäsar-Preller
Herr Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Deutschland
fon ..: 0611 450 230
fax ..: 0611 450 23 17
web ..: http://www.caesar-preller.de
email : kanzlei@caesar-preller.de
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Pressekontakt:
Preller-PR
Frau Rosanna Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
fon ..: 0611 450 23 280
web ..: http://www.preller-pr.de
email : info@preller-pr.de