Heilmittelverordnungen als Sonstiger Leistungserbringer im Gesundheitswesen einfach abrechnen
Heilmittelverordnungen mit den Kostenträgern abzurechnen ist auch für ungeübte Anbieter aus den Bereichen Ergo- bzw. Physiotherapie, Logopädie oder Podologie keine große Sache. Voraussetzung ist allerdings das Wissen, welche Felder der Verordnung bei den Kassen als abrechnungsrelevant gelten. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt ab sofort ein Poster zur Verfügung, das genauen Aufschluss über alle Bestandteile einer Heilmittelverordnung gibt und verrät, wie diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden muss. Eine Erleichterung für alle Erbringer von Heilmitteln, die in keiner Praxis fehlen sollte. Das Poster ist für alle Heilmittelerbringer kostenlos und kann unter der Adresse in der Rubrik ( Heilmittel aus dem Internet geladen werden. (Die Rückseite der Heilmittelverordnung finden Sie hier . Auch eine bereits gedruckte Lösung bietet das DMRZ auf der Website zum kostenlosen Download an. Wer sich dafür interessiert, kann direkt online den Download starten, eine E-Mail an sales@dmrz.de senden oder ruft die Nummer 0211/6355-3988 an.
Besser als jeder Spickzettel
Mit dem DMRZ ist die Abrechnung von Heilmitteln einfach über das Internet möglich. Einen Zugang zum innovativen und bereits mehrfach ausgezeichneten System des Deutschen Medizinrechenzentrums gibt es kostenlos. Die Anmeldung funktioniert unter www.dmrz.de reibungslos und schnell. Alles, was Sie zur Abrechnung über das DMRZ benötigen, ist ein aktueller Browser. Lizenzkosten gibt es beim DMRZ genauso wenig, wie einen Mindestumsatz oder eine Vertragsbindung. Leistungserbringer, die über das DMRZ abrechnen, zahlen nur dann die Abrechnungsgebühr in Höhe von 0,5 %, wenn sie tatsächlich mit den Kostenträgern abrechnen. Versteckte Kosten wie bei anderen Abrechnungszentren gibt es beim DMRZ nicht.
Mit Schnelleingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen Rückläufer vermeiden
Die Abrechnung von Heilmittel-Leistungen ist über das DMRZ-System einfach und unkompliziert. Der Grund dafür liegt in der absoluten Kundenorientierung des Abrechnungszentrums: Bereits vor der ersten Abrechnung hinterlegen die Experten des DMRZ die aktuellen Tarife der Leistungserbringer kostenlos im Online-System. So stehen jedem Heilmittler Leistungen und Preise im Klartext zur Verfügung. Gibt es trotzdem Unklarheiten, steht eine kostenlose Experten-Hotline an sechs Wochentagen für alle Fragen zur Verfügung. Mit dem Poster zur Abrechnung von Heilmittel-Leistungen gibt es nun eine weitere Erleichterung für Heilmittelerbringer. Dort finden sich Angaben zu jeder Position der Verordnung und wie diese in die Abrechnung über das DMRZ einfließen sollte. Mit dieser Hilfe vermeiden Sie unnötige Rückläufer von Seiten der Kostenträger und rechnen spielend einfach und schnell ab.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % erhoben. Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum.
Kontakt:
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
Rene Gelin
Wiesenstr. 21
40549 Düsseldorf
4921163559299
gelin@dmrz.de
http://www.dmrz.de