HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou in Schwierigkeiten – Kapitalmarktrecht

Anleger des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou sollen offenbar weiteres Geld in den Fonds investieren, um den Notverkauf des Schiffes zu verhindern.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital legte den Schiffsfonds MS City of Guangzhou im Jahr 2007 auf. Die Einnahmen konnten aber mit den prospektierten Erwartungen nicht Schritt halten. 2011 rutschte der Fonds tief in die Krise. Schon damals brachten die Anleger weiteres Kapital auf, um den Fonds vor dem Niedergang zu retten.

Nun scheint wieder eine ähnliche Situation aufgetreten zu sein. Nach einem Bericht von Fonds professionell werden die Anleger des HCI Schiffsfonds aufgefordert, erneut frisches Kapital zu investieren. Bis zum 16. September sollen sie schriftlich und unverbindlich erklären, ob und in welcher Höhe sie bereit sind, erneut Geld zu investieren, um den Notverkauf des Containerschiffes zu verhindern. Angeblich soll der Kapitalbedarf bei 2,3 Millionen Euro liegen.

Um diese Summe aufzubringen, verhandelt die Fonds-Geschäftsführung mit den Banken dem Bericht zu Folge an zwei Finanzierungsmodellen: Einmal die komplette Stundung der Tilgungsraten bis 2014 oder eine teilweise Stundung der Tilgung und frisches Kapital durch die Anleger. Sollte das Rettungspaket scheitern, drohe der Notverkauf des Schiffes, der voraussichtlich aber nur rund die Hälfte der Schulden decken würde.

Anleger des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou sind angesichts dieser Entwicklung in der Zwickmühle. Denn auch wenn sie weiteres Geld investieren, bleibt es offen, ob der Fonds dadurch tatsächlich gerettet werden kann. Auf der anderen Seite drohen beim Notverkauf des Containerschiffes enorme Verluste. Allerdings gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit: Anleger können ihre Beteiligung auch auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen.

Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es in vielen Fällen zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen, d.h. die Anleger wurden nicht über die bestehenden Risiken entsprechend aufgeklärt. Auch über Rückvergütungen, sog. Kick-Back-Zahlungen, die die Anlageberater erhalten, hätten die Anleger informiert werden müssen.

Zur Durchsetzung ihrer Interessen sollten sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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