Der HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou soll sich weiterhin in Schwierigkeiten befinden. Um einen Notverkauf des Schiffes zu verhindern, sollen Anleger noch mehr Kapital zur Verfügung stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der im Jahr 2007 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegte Schiffsfonds MS City of Guangzhou soll sich immer noch nicht von den finanziellen Schwierigkeiten erholt haben. Anleger mussten recht schnell feststellen, dass die erzielten Einnahmen nicht die prospektierten Erwartungen erfüllen konnten. Bereits im Jahr 2011 investierten die Anleger neues Geld, um den krisengebeutelten Fonds zu retten.
Entwarnung gibt es aber noch nicht. Vielmehr scheint sich die Situation zu wiederholen. Berichten zufolge seien die Anleger wieder aufgefordert worden frisches Kapital aufzuwenden und in den HCI Schifffonds zu investieren. Die Anleger sollten mitteilen, ob sie bereit wären, den Notverkauf des Schiffes zu verhindern, indem sie erneut Geld investieren. Der Bedarf an frischem Kapital soll bei 2,3 Millionen Euro liegen. Zwar sei die Mitteilung der Anleger zunächst unverbindlich, aber die Schieflage des Fonds scheint nur so wieder aufgefangen werden zu können.
Die Fonds-Geschäftsführung soll mit den Banken an zwei Finanzierungsmodellen arbeiten. Zum einen steht die komplette Stundung der Tilgungsraten bis 2014 im Raum, zum anderen soll eine teilweise Stundung in Kombination mit einer Kapitalaufstockung durch die Anleger diskutiert werden. Kann die benötigte Summe nicht aufgebracht werden, komme nur ein Notverkauf in Betracht, der aber wohl nur zur Deckung der Hälfte der Schulden ausreichen würde.
Für die Anleger des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou stehen schwierige Zeiten bevor. Selbst wenn zunächst weiteres Kapital investiert wird, steht noch nicht fest, ob der Fonds dadurch auch wirklich gerettet werden kann. Zudem drohen erhebliche Verluste, falls der Notverkauf nicht vermieden werden kann. Investoren sollten ihre Anlage genau im Blick behalten und prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
Fehlerhafte Beratungen im Rahmen der Fondsvermittlung können solche Ansprüche begründen. Anlageberatungen sind u.a. fehlerhaft, wenn nicht oder nur mangelhaft über Risiken oder über Rückvergüten, sogenannte Kick-Backs, aufgeklärt wurde. Bei der Durchsetzung der Ansprüche kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt behilflich sein.
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