Haus und Hof bereit – der Winter kann kommen

Haus und Hof bereit – der Winter kann kommen

Tipps von Haus & Grund Hessen zur Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit – von Dachsicherung bis Räumpflicht

Haus und Hof bereit - der Winter kann kommen

Wiesbaden/Frankfurt, 30. November 2021 – Spätestens im Dezember ist es für Hauseigentümer an der Zeit, sich auf den Winter vorzubereiten und auch ihren Pflichten nachzukommen. Haus & Grund Hessen gibt Tipps, woran jetzt zu denken ist – vom Dach bis zum Gehsteig.

An erster Stelle steht die Inspektion von Dach und Dachrinnen, so der Verband der Hauseigentümer. Wenn Stürme Dachziegel verschoben haben und kleine Öffnungen entstehen, kann Wasser ins Gebäude gelangen und im Winter zu Frostschäden führen. Auch die Dachrinnen sollten inspiziert und gegebenenfalls von Laub befreit werden. Denn Wasser, das nicht durch Fallrohre abfließen kann, sucht sich einen anderen Weg und kann bei Frost Schäden an der Fassade verursachen. Wo regelmäßig viel Laub aufs Dach fällt, verhindern spezielle Gitter, dass es in die Rinne gelangt.

Hauseigentümer sollten jetzt auch sämtliche Außenwasseranschlüsse entleeren, um Frostschäden in Wasserleitungen zu vermeiden. Ratsam ist auch die Kontrolle aller Fenster- und Türdichtungen und sie eventuell einzufetten, damit sie geschmeidig bleiben und weiterhin Wasser und Wind abhalten. Dächer mit Eiszapfen und Schneeverwehungen sehen zwar romantisch aus – wenn aber Schneereste den Abfluss blockieren oder Zapfen an der Rinne herabhängen, kann es sein, dass das Tauwasser nicht kontrolliert abläuft und die Fassade durchfeuchtet und beschädigt.

Schnee- und eisfreie Gehwege von 7 bis 20 Uhr
Auch der bevorstehende Winterdienst sollte jetzt vorbereitet werden, rät Haus & Grund Hessen. Wer frühzeitig Besen, Schneeschieber und Streugut griffbereit stellt, muss nicht erst suchen, wenn die ersten Flocken fallen. Denn Haus- und Grundstückseigentümer sind in den meisten Städten und Gemeinden zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet, die an ihrem Grundstück liegen. Damit niemand auf vereisten Flächen ausrutscht und sich verletzt, müssen die Wege in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr eis- und schneefrei gehalten werden – bei andauerndem Schneefall muss allerdings erst damit begonnen werden, wenn sich ein Ende abzeichnet. Zur Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümern gehört auch, der Gefährdung Dritter oder fremden Eigentums wie etwa Fahrzeugen durch herabfallende Eiszapfen oder Dachlawinen vorzubeugen und diese rechtzeitig zu entfernen.

Mit einer entsprechenden Regelung kann die Räum- und Verkehrssicherungspflicht auch auf Mieter übertragen werden – die Aufsichtspflicht über die ordnungsgemäße Ausführung bleibt aber beim Vermieter, so Haus & Grund Hessen. Wird ein Winterdienst beauftragt, zählen die Aufwendungen zu den Betriebskosten, die üblicherweise der Mieter zahlen muss. Bei selbstgenutztem Wohneigentum können die Kosten für den Winterdienst steuerlich abgesetzt werden. Denn es handelt sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht würden und in engem Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Über den Bund der Steuerzahler Hessen:

Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt etwa 13.000 Mitglieder. Mit knapp 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

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