Eine Information von mehr-hartz-4.net
29. April 2015. Wer Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht, dem wird die Miete ganz oder teilweise erstattet. Wie hoch dieser Betrag ist, legt die Gemeinde fest. Dient zum Vergleich der Beträge ein Mietspiegel, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), muss dieser aber ausreichende und lückenlose Daten beinhalten.
In Deutschland bezahlen die Gemeinden den Menschen, die von Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) leben müssen, die Miete. Je nach Fall zu einem gewissen Teil oder sogar in voller Höhe. Die Gemeinden regeln intern, welche Mieten in ihrem Bereich angemessen sind. “Das bedeutet für den Betroffenen, dass die Gemeinde dann nur bis zu diesem Betrag bezuschusst”, erklärt Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net). Ein konkretes Beispiel: Ein Hartz-IV-Empfänger hat eine Zweizimmer-Wohnung für die er jeden Monat 460 Euro Kaltmiete bezahlt. Die in der Gemeinde übliche Miete für Wohnungen dieser Größe liegt aber nur bei 390 Euro. Der Leistungsempfänger bekommt dann in diesem Fall nur 390 Euro und muss die restlichen 70 Euro selbst drauflegen.
Der Mietspiegel vor dem Sozialgericht
Das Sozialgericht Heilbronn hatte sich unlängst mit einem derartigen Fall zu befassen (Az.: S 11 SO 1505/13 L): Eine Frau, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist klagte, da sie gemäß Mietspiegel nur 297 Euro bekam, aber 440 Euro bezahlen muss. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der strittige Mietspiegel nicht auf eine ausreichende Datenerhebung zurückgegriffen hatte und lediglich auf einer Stichprobe von 15 Fragebögen basierte. “Ich bin mir sicher”, so der DSD-Geschäftsführer, “dass die Daten der Mietspiegel vieler Gemeinden und Städte lückenhaft sind. Gerade für Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger kann dies bedeuten, dass sie zu wenig Mietzuschuss bekommen.” Außerdem, so Hoffmann (www.gegendiskriminierung.de), könne die Gemeinde mit zu hoch angesetzten Mieten auch dafür sorgen, dass unattraktive Sozialfälle ihre Koffer packen. “Ich empfehle daher den Leistungsempfängern, die hohe Mieten bezahlen müssen, die Angelegenheit von unseren Vertrauensanwälte überprüfen zu lassen.”
Weitere Informationen unter www.mehr-hartz4.net
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
Folgen Sie uns auch auf Facebook
Firmenkontakt
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Uwe Hoffmann
Oberlauengasse 3a
07743 Jena
03641 876 11 59
info@gegendiskriminierung.de
http://www.gegendiskriminierung.de
Pressekontakt
All4Press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 55 06 710
info@all4press.de
http://www.all4press.de