Häufiger Streit um vierbeinige Mitbewohner

Häufiger Streit um vierbeinige Mitbewohner

Haus & Grund Hessen: Vor der Anschaffung von Hund und Katze muss Vermieter gefragt werden

Häufiger Streit um vierbeinige Mitbewohner

Frankfurt/Wiesbaden, 27. April 2021 – Hund, Katze, Maus gegen die Einsamkeit: Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Wunsch nach Freundschaft, körperlicher Nähe und Aufmerksamkeit geradezu einen Run auf Haustiere ausgelöst. Aber: “Bei uns mehren sich Anfragen wegen Streitigkeiten von Mietern untereinander und mit dem Vermieter wegen Fällen unerlaubter Haustierhaltung”, berichtet Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

“Hunde oder Katzen dürfen generell nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen”, erklärt Ehrhardt. “Das gilt nicht für Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Fische – sofern sie nicht in übermäßigen Mengen gehalten werden.” Als “potenziell gefährlich” geltende Tiere – wie etwa Giftschlangen oder Vogelspinnen – erfordern ebenfalls generell die Zustimmung des Vermieters. “In jedem Fall gilt diese Zustimmung nur für das eine Tier – für jedes weitere muss eine erneute Erlaubnis eingeholt werden.”

Bei Verstoß drohen Abmahnung, Kündigung, Schadensersatzforderungen

Mieter, die sich gerade in jüngster Zeit verstärkt nicht an diese Regeln halten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Holen sie sich ungefragt einen tierischen Freund in die Wohnung, kann der Vermieter sie abmahnen, im weiteren Schritt auch fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen, “wenn andere Hausbewohner wegen des Tiers die Miete mindern”. Sollten sich unangemessene Beeinträchtigungen – wie lautes Bellen oder aggressives Verhalten – erst später ergeben, könne der Vermieter die Erlaubnis nachträglich zurücknehmen. Ein generelles Verbot von Tieren im Mietvertrag ist laut Haus & Grund Hessen jedoch unwirksam.

In der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Heimtiere in deutschen Haushalten innerhalb eines Jahres um eine Million. Das ermittelte das Marktforschungsinstitut Skopos zu Beginn des zweiten Lockdowns Ende 2020 im Auftrag des Industrieverbands Heimtierbedarf und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands. In 47 Prozent aller Haushalte leben demnach 34,9 Millionen Katzen, Hunde, Kleinsäuger und Ziervögel – eine Million mehr als im Vorjahr. Unter den Haustieren sind Hund und Katze nach wie vor die beliebtesten in Deutschland: Katzen führen mit 15,7 Millionen die Hitliste an, gefolgt von 10,7 Millionen Hunden und 5 Millionen Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Mäuse. 66 Prozent aller Familien mit Kindern haben einen tierischen Mitbewohner; in 13 Prozent aller Haushalte leben mindestens zwei Heimtierarten.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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